Zum Islam konvertiert, Behörde?

9 Antworten

automatisch sicherlich nicht

dazu bedarf es eines Gangs zum Rathaus / Standesamt mit seinem Personalausweis und einer förmlichen Austrittserklärung - die 10 ... 60 Euro kostet, und alles übrig klärt:

kein Kirchensteuer und Info an die Kirche (ein Schaf weniger)

Assalamu alaikum,

du musst deinen Kirchenaustritt gesondert erklären. Bitte erkundige dich, wo du aus der Kirche austreten kannst. Geh auf die Internetseite deiner Stadt und gebe im Suchfeld einfach ein: Kirchenaustritt. Es kann sein, dass du im Einwohnermeldeamt/Bürgeramt oder auch, wie in Hessen, beim Amtsgericht deinen Austritt erklären kannst. Nehme auf jeden Fall mal deinen Personalausweise mit

Kein Amt in Deutschland interessiert es wirklich, ob du Muslim bist oder nicht. Da keine "Kirchensteuer" erhoben wird, ist es auch steuerlich uninteressant.

Aber, ich würde dir empfehlen, mit der Moschee nochmals zu sprechen, dass sie dir deine Schahada, deine Konvertierung, schriftlich bestätigen. Solltest du einmal zu Hadsch gehen wollen, kann es sein, dass du diesen Nachweis benötigst.

Wa alaikum assalam

Vielen Dank, für deine Antwort

Die Mitgliedschaft zu einer Moschee bzw. muslimischen Glaubensgemeinschaft ist so Deine Privatsache wie z.B. Dein Sportverein. Solltest Du allerdings aus einer der christlichen öffentlich-rechtlichen Kirchen austreten wollen, um die Kirchensteuer einzusparen, dann solltest Du Dich an die regional zuständige Behörde wenden. Siehe dazu das Behördenverzeichnis unter Google "Kirchenaustritt".

"Um das Kirchengeld einzusparen" daran liegt es wohl nicht. Aber trotzdem danke für die Antwort.

Hallo,

solange du nicht aus der Kirche austrittst, bist du weiterhin noch dort .

Automatisch geht da gar nichts.

 Dies erlischt nicht mal eben so und das interessiert auch nicht, was du jetzt deinen Glauben gewechselt hast. Im Grunde erledigt man das ja vorher.

Zum Islam zu wechseln ist ja nicht mehdepflichtig und eine Art Kirchensteuer wird ja vom Staat nicht eingefordert, soviel ich weiß.

Zuerst musst du also zum zuständigen Amtsgericht/Standesamt -das ist regional unterschiedlich, kannst du aber im net nachlesen und deinen Austritt bekannt geben.

In manchen Bundesländern kostet das nichts, in anderen dann mehr oder weniger viel. Auch das kannst du im net nachlesen.

LG


du must natürlich bei deiner Vorkirche austreten. Das läuft über das Amtsgericht.

Danke für die schnelle Antwort.

@PenelopeG22

... auch wenn sie grottenfalsch war

@peterobm

was soll der Streit :

http://www.kirchenaustritt.de/bw

als Stuttgarter denkt man eben man wäre der Nabel der Welt alles in der Republik gleich


Bayern Sachsen - Anhalt .. analog BW !!!


@Bestie10

1. wissen wir nicht wo die FE wohnt

2. hättest dir den Kommentar sparen können