Zugewinausgleich Haus und plötzliches Wohnrecht?

4 Antworten

das sicher nicht. Aber der Wert des Hauses wird zum Zeitpunkt der Trennung berechnet. Im Zweifel muss er einen Kredit aufnehmen, um Dich auszuzahlen.

Gustke 
Fragesteller
 06.04.2020, 11:12

Danke Dir, ... bin versehentlich auf den falschen Button gekommen.
Der ist echt raffiniert.

Der Zugewinnausgleich besteht nur in einem Geldanspruch: d.h. der Ex-Mann kann seiner neuen Freundin ein Wohnrecht in der ihm gehörenden Immobilie einräumen. Das entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, seiner Ex-Frau den Zugewinnausgleich zu zahlen. Wie er das macht, ist sein Problem.

Möglicherweise stellt er sich mit dem Wohnrecht selbst ein Bein, da die Immobilie damit eine Wertminderung erfährt. Ohne Zustimmung der neuen Freundin kann er das Wohnrecht nicht wieder aus dem Grundbuch löschen lassen.

Hinsichtlich der Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruches gilt die Differenz  des Wertes zwischen dem Zeitpunkt der Eheschließung und der Trennung.

Was da später eingetragen wird ist unerheblich.

Der Alleineigentümer kann so oder so mit seinem Eigentum verfahren, wie es ihm beliebt; dazu gehört auch ein Nichtverkauf! 

Ich bezweifle dass "es ist eindeutig" und "nach meiner Auffassung" gerichtsfeste Beweise sind.

Oder gibt es in Sachen Beweisführung noch mehr? Irgendwas konkretes zum Beispiel? Hat er vor unabhängigen Zeugen gesagt, dass er dieses Wohnrecht nur zu diesem zweck vergeben hat?

Der Eigentümer darf in seiner Immobilie Wohnrechte vergeben an wen er will. Dass er das tut wird euch vor Gericht nicht zum Sieg verhelfen.