Zugewinausgleich Haus und plötzliches Wohnrecht?
Sachverhalt:
Ehepaar getrennt und Scheidung läuft.
Er hat ein Haus mit in die Ehegebracht. Sie steht nicht im Grundbuch.
Innerhalb dr Ehe erhebliche Wertsteigerung (Zugewinn).
Er will nun schlau sein und gibt der neuen Freundin ein Wohnrecht, um damit zu verhindern, dass das Haus verkauft werden kann.
Es ist eindeutig, dass er das nur macht, um den Hausverkauf unmöglich zu machen.
Nach meiner Auffassung ist das doch ein Fake, um über die tatsächlichen Verhältnisse zu täuschen.
Hätte man eine Chace im Rahmen des Verfahrens dieses Wohnrecht für nichtig zu erklären?
4 Antworten
das sicher nicht. Aber der Wert des Hauses wird zum Zeitpunkt der Trennung berechnet. Im Zweifel muss er einen Kredit aufnehmen, um Dich auszuzahlen.
Danke Dir, ... bin versehentlich auf den falschen Button gekommen.
Der ist echt raffiniert.
Der Zugewinnausgleich besteht nur in einem Geldanspruch: d.h. der Ex-Mann kann seiner neuen Freundin ein Wohnrecht in der ihm gehörenden Immobilie einräumen. Das entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, seiner Ex-Frau den Zugewinnausgleich zu zahlen. Wie er das macht, ist sein Problem.
Möglicherweise stellt er sich mit dem Wohnrecht selbst ein Bein, da die Immobilie damit eine Wertminderung erfährt. Ohne Zustimmung der neuen Freundin kann er das Wohnrecht nicht wieder aus dem Grundbuch löschen lassen.
Hinsichtlich der Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruches gilt die Differenz des Wertes zwischen dem Zeitpunkt der Eheschließung und der Trennung.
Was da später eingetragen wird ist unerheblich.
Der Alleineigentümer kann so oder so mit seinem Eigentum verfahren, wie es ihm beliebt; dazu gehört auch ein Nichtverkauf!
Ich bezweifle dass "es ist eindeutig" und "nach meiner Auffassung" gerichtsfeste Beweise sind.
Oder gibt es in Sachen Beweisführung noch mehr? Irgendwas konkretes zum Beispiel? Hat er vor unabhängigen Zeugen gesagt, dass er dieses Wohnrecht nur zu diesem zweck vergeben hat?
Der Eigentümer darf in seiner Immobilie Wohnrechte vergeben an wen er will. Dass er das tut wird euch vor Gericht nicht zum Sieg verhelfen.