Hauskauf mit lebenslangem Wohnrecht ohne Grundbucheintrag
Hallo,
Ich bin gerade ein Haus zu kaufen. Es wohnt ein Herr mit lebenslangem Wohnrecht im Haus. Das Wohnrecht ist jedoch nicht eingetragen im Grundbuch. Das Haus wird über einen Insolvenzverwalter verkauft, welcher dem Herrn einen Betrag für sein Wohnrecht auszahlt.
Besteht die Geefahr dass der Herr nicht aus dem Haus zieht, wenn ich es kaufe? Er meinte er will das Wohnrecht nachträglich eintragen lassen. Geht das? Die Erblasserin ist vor 2 Jahren verstorben.
Danke für euer Feedback?
5 Antworten
Die Gefahr, dass er nicht auszieht, besteht natürlich. In diesem Fall müsstest du eine Räumungsklage betreiben und ihn notfalls zwangsräumen lassen. Das Wohnrecht kann er nicht eintragen lassen, da die Verfügungsbefugnis über das Grundstück beim Insolvenzverwalter liegt.
...zunächst sollt eman mal hinterfragen, WARUM der Herr "zur Zeit" ein Wohnrecht hat. Nicht jedes wohnrehct "muss" zwangsläufig grundbuchlich gesichert sein. Es dürfte schon ein Rechtskräftiges Wohnrecht sein, ansonsten würde der Inso-Verwalter auch keine Zahlung vornehmen. Wozu auch!!! Selbstverständlich kann- und wird ein Wohnrecht auch "Verkapitalisiert"! Man richtet sich bei der Berechnung nach der Lebenstabelle. Das wird der Inso-Verwalter wissen. A B E R bei Zahlung wird der Betreffende auch den "Verzicht des Wohnrechtes" vornehmen müssen. konkret dauf sollten Sie achten. Ansonsten ahben Sie einen "lebenslangen Mieter" den Sie ansich nicht wollen!!! Im Übrigen, lassen Sie sich mal erklären, was eine Räumung , unter Berücksichtigung eines Wohnrechtes, kostet!!!
Wenn das Wohnrecht zum Zeitpunkt des Kaufvertrages und den Anträgen beim Grundbuchamt nicht im Rang vorgeht, sprich schneller beim Grundbuchamt zur Eintragung beantragt wurde, kann er nichts machen.
Du bist dann Eigentümer und musst von jedweder Änderung gefragt werden. So was ist Quatsch. Der Notar sollte das Thema grundlich eruieren.
Es wird oft von Wohnrecht erzählt, aber nichts im Grundbuch eingetragen. Großer Fehler, Grundbuch geht immer vor
Es kann schon passieren, dass er nicht ausziehen will. Aber dann müsstest du eben weitere Schritte einleiten. Wenn das Wohnrecht nicht eingetragen ist, dann gilt es auch nicht. Deswegen brauchst du dir also keine Gedanken zu machen. Es kann nur sein, dass der Mann, je nachdem wie lange er schon in dem Haus wohnt, eine längere Kündigungsfrist erhält, als jemand der nur kurz zur Miete wohnt.
Grundbucheinträge genießen öffentlichen Glauben. Was zum Kaufzeitpunkt nicht drinsteht, ist irrelevant.