Was passiert mit Grundschuld bei Hausverkauf?

5 Antworten

Zu Fall A:

Um die Löschung der Grundschuld im Verkaufsfall bemüht sich der Notar, der den Kaufvertrag protokolliert. Er wird die Bank schriftlich informieren und um die Zusendung der Löschungsbewilligung bitten. Das wird die Bank in der Regel tun und mit der Zusendung der Löschungsbewilligung an den Notar die Bedingung stellen, dass die Restschuld, in diesem Fall T€ 22, bezahlt wird. Der Notar wird dann den Käufer anweisen, T€ 22 an die Bank zu zahlen und T€ 23 an den Verkäufer. Wenn sowohl die Bank, als auch der Verkäufer dem Notar bestätigt habe, dass die jeweilige Summe bei ihnen eingegangen ist, wird er beim Amtsgericht den Antrag auf Löschung der Grundschuld und Umschreibung des Eigentums auf den Käufer stellen.

Das war jetzt etwas vereinfacht ausgedrückt, ich bin z. B. nicht auf die steuerliche Seite eingegangen, aber für eine Schilderung des grundsätzlichen Ablaufs mag es reichen.

Zu Fall B:

Hier habt Ihr ein Problem. T€ 22 an die Bank zzgl. Wert des Wohnrechtes T€ 25, damit seid Ihr bei T€ 47 und Euer Käufer will nur T€ 45 ausgeben. Ihr müßtet also noch T€ 2 aus eigener Tasche drauflegen.

Der Vollständigkeit halber schildere ich jedoch die grundsätzlichen Möglichkeiten, die es beim Verkauf eines mit einem Wohnrecht belasteten Hauses gibt. Zunächst sollte der Eigentümer mit dem Wohnberechtigten sprechen, ob er überhaupt bereit ist, gegen Zahlung von, in diesem Fall, T€ 25 auf sein Wohnrecht zu verzichten. Wenn er damit einverstanden ist, geht er mit zum Notar, die Löschungsbewilligung für das Wohnrecht wird protokolliert und wie bei Fall A fordert der Notar den Käufer auf, die T€ 25 an den Wohnberechtigten zu zahlen. Erst wenn das erfolgt ist, wird er die Löschungsbewilligung beim Amtsgericht vorlegen.

Wenn der Wohnberechtigte ablehnt, habt Ihr keine Möglichkeit, ihn zu zwingen und das Wohnrecht bleibt bestehen. Jetzt liegt der Ball im Spielfeld des Käufers. Meistens wird er ganz abspringen. Ich habe aber auch schon Fälle erlebt, dass der Käufer dabei geblieben ist, den Kaufpreis um die T€ 25 reduziert hat und sich darüber im Klaren war, dass er das Häuschen erst in 5, 10, 15 Jahren beziehen kann. Es ist schon eine Überlegung wert, wenn man ein Haus das T€ 60 (oder T€ 45) wert ist, für T€ 20 bekommt, auch wenn man ein paar Jahre bis zum Einzug warten muß. Wenn Du T€ 20 anlegen würdest, wie lange würde es dauern, bis Du T€ 25 Zinsgewinn erzielt hättest?

Es würde mir allerdings zu denken geben, wenn der Arzt des Wohnberechtigten Euch ein solches Angebot macht :-)

Mit der Grundschuld passiert grundsätzlich erst einmal nichts, da sie auf dem Grundstück lastet.

Die Grundschuld wird ja schlecht auch nach dem Verkauf draufbleiben können, der Kredit ist ja schließlich dem Verkäufer zuzuordnen.

Ja der Kredit, aber nicht die Grundschuld. Die Grundschuld ist - anders als eine Hypothek - nicht dinglich mit einer Forderung verknüpft, sondern nur schuldrechtlich.

Bei einem Grundstückskaufvertrag wird das Darlehen, was durch die Grundschuld gesichert wird, aber (fast) immer durch den Kaufpreis abgelöst. Die Bank erteilt eine Löschungsbewilligung und damit wird die Grundschuld im Zuge der Abwicklung zur Löschung gebracht. Manchmal wird die Grundschuld auch für Finanzierungszwecke an die Bank des Käufers abgetreten.

Wie läuft da dann der Verkauf und das rundherum ab?

Das Wohnungsrecht muss ebenso abgelöst werden wie die Grundschuld, wobei der Berechtigte des Wohnungsrechts natürlich die Wahl hat, ob er nicht lieber das Wohnungsrecht behält. In diesem Fall wird sich wohl kein Käufer finden.

Weil ja Grundschuld+Wohnrecht vom Wert her den Verkaufspreis übersteigen würden.
Wie wäre da die Situation?

Dann wird der Wohnungsberechtigte wohl kaum auf sein Recht verzichten und der Verkauf platzt.

d.h. der Hausbesitzer kann letztlich sein Haus nicht verkaufen, selbst wenn er es wollte?
Oder kann er dann sagen: "Ja, wird doch verkaufft. Dann schulde ich eben dem EX-Wohnrechtler noch nen Betrag x, der nicht durch den Verkaufserlös erwirtschaftet werden konnte"? Oder bedarf sowas auch wieder der Einwilligung des Wohnrechtlers?

@berndao2

Er kann das Haus verkaufen, wie er möchte. Die dinglichen Belastungen auf dem Grundstück verschwinden aber nicht automatisch durch einen Eigentumswechsel, sondern bleiben bestehen. Das gilt für jegliche Rechte. Und da ein Käufer kein Wohnungsrecht übernehmen will, wird ein Verkauf rein faktisch unmöglich sein, auch wenn rechtlich möglich.

Der Berechtigte des Wohnungsrechts ist zudem nicht verpflichtet, auf sein Recht gegen Geld zu verzichten. Wohnungsrechte sind in der Regel lebenslang eingeräumt und erlöschen mit dem Tod des Berechtigten. Das ist auch nicht ungerecht, denn der Eigentümer hat das Wohnungsrecht schließlich bestellt und wusste, worauf er sich einlässt.

Wenn man ein Haus welches 60.000 € wert ist, für 45.000 € verkauft, benötigt man schon gute Argumente.

Gehen wir von den 45.000 € aus, verpflichtet sich der Käufer den von der Bank für die Freistellung geforderte Betrag an die Bank zu zahlen, der Rest geht an den Verkäufer.

Der Wert des Wohnrechtes: ist für den Rechteinhaber wichtig, ist aber auch abhängig von dem Verhältnis zwischen Eigentümer und Rechteinhaber.

Was bringt mir das Bestehen auf der Auszahlung für meine Löschungsbewilligung, wenn ich gleichzeitig gegenüber dem Eigentümer unterhaltspflichtig bin. Der Rechteinhaber kann auch für Null löschen ( sofern er nicht von Sozialleistungen lebt).

Wenn der Eigentümer das Darlehen nicht mehr bedienen kann, stellt sich die Frage ob ein Versteigerungserlös noch nach Abzug der Kosten noch was für den Rechteinhaber abwirft.

Könnte man den Teil des Eigentümers evtl auch vermieten?

Oder man findet einen Käufer, welcher das WohnRecht übernimmt.

Verkauf des Hauses ist die einzige Option, die der Hausbesitzer noch hat.

Sozialamt und Co. übernimmt doch keine Pflegeheimkosten, solange noch ein haus da ist, oder?

Der Hausbesitzer ist ürbigens Rentner und geht altersbedingt ins Heim.

Müsste er nicht erst das Haus verkaufen und verleben bevor ihm das Sozialamt mit den Pflegeheimkosten hilft?

Mal angenommen, der Hausbesitzer will partout das Haus an den 45k Mann verkaufen.
Bank besteht sowieso auf ihr Geld, Wohnrechtinhaber will auch die 25000 auf die Hand haben die sein Wohnrecht wert ist.

Können dann die sozusagen Gläubiger den Verkauf verhindern in dem Sinne dass selbst nahc Verkauf deren Anteil nicht gedeckt wäre und der Ex-Hausbesitzer denen immer noch Geld schuldet?
(also oben bspw:
grundschuld+wohnrecht=47000
erlös vom Hausverkauf aber nur 45000
hätte entweder bank oder wohnrechtinhaber noch 2000 euro zugut)

@berndao2

Die Bank bekommt ihr Geld oder der Vertrag platzt,

Der Rechteinhaber kommt drauf an, wie der Notar hier beurkundet. Evtl. bleibt hier ein Schuldverhältnis zwischen jetzt Eigentümer und Rechteinhaber. Evtl platzt auch daran der Kaufvertrag.

Wenn der Eigentümer noch geschäftsfähig ist und für seine Vermögensvorsorge selbst verantwortlich ist, mag dies ein Weg sein. Gehen würde ich ihn, denke ich, nicht. Ich will zumindest mit Null aus dem Vertrag raus und riskiere nicht noch evtl Schadenersatzansprüche durch den Käufer.

Vielleicht kann das Sozialamt einen besseren Preis erzielen. Ich will

Je nachdem wann das Wohnrecht berechnet wurde, würde ich es aktuell wieder prüfen lassen. ( Sinkende Kaltmiete, höheres Alter des Berechtigten)

A) Der Kredit wird vom Verkaufspreis abgezogen. Der Käufer bekommt das Haus nur, wenn vorher die 22.000€ zurück zahlt.

D) Mit einem Wohnrecht wird die Immobilie kaum zu verkaufen sein.

Ja, die Bank wird dem Verkauf nur zustimmen, wenn die Schuld getilgt wird.

Er kann die Schuld auch mitkaufen, wenn die Bank auch will, dann gibt es eben nur 23k oder so was.

Bei b wird es ziemlich schwierig. Es wird gar keiner kaufen wollen.

Wenn es bei b in die Zwangsversteigerung geht, verfällt das Wohnrecht, wäre vielleicht eine Option, dafür kommt da gar kein Geld rum.

was heißt hier verfällt?
kriegt dann der wohnrechtinhaber gar nix als kompensation für sein weggefallenes wohnrecht?

@berndao2

Richtig.

Außer der Erlös ist so hoch, dass die Bank befriedigt ist und noch Geld bleibt, dann kann er davon halt bis zu 25k haben.

Aber passiert nicht.

@Fortniter2004

oh okay.
und nen anspruch gegen den hausbesitzer hat der wohnrechttyp dann auch nicht, dass er den nicht bekommenen differenzbetrag nachverlangen könnte?