Kann der "Stiefvater" zum Hausverkauf nach Erbschaft "gezwungen" werden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dem Stiefvater gehören originär 1/4 des Hauses und den beiden Kinder in Erbengemeinschaft 3/4. In dieser Situation können Sie den Stiefvater nicht zum Verkauf seines 1/4-Anteils zwingen. Nur wenn auch er mit seinem Anteil der Erbengemeinschaft angehören würde, könnte als ultima ratio eine Teilungsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betrieben werden.  Im Übrigen: Da der Stiefvater ein lebenslängliches Wohn (und/oder Nießbrauchs-)recht  am ganzen (?) Haus hat, würde ein Verkauf kaum gelingen; denn kaum jemand wird ein so belastetes Haus kaufen wollen.  Hier kommt nur in Frage, dass das Haus einvernehmlich von allen Miteigentümern verkauft wird und der Stiefvater sein im Grundbuch eingetragenes Wohn/Nießbrauchsrecht löschen lässt. Da er aber wohl dort wohnen bleiben will, wird das nicht erreichbar sein. Vielleicht ist er ja bereit, Ihnen den 3/4-Anteil abzukaufen, wenn er die Mittel dazu hat. Er wird dann aber, wenn er gut beraten ist, den Kaufpreis um sein dann zu kapitalisierendes Wohn/Nießbrauchsrecht mindern.

Wenn er sein Vorkaufsrecht nicht nutzt und sich jemand fände, der es mit Nießbrauchsrecht ersteigert, weil er dann trotzdem Eigenbedarf anmelden könnte, könnte man Verkauf ausloten.

Abzüglich des NB (Jahresmietwert mal stst. Lebenserwartung des Stiefvaters) wäre der Erlös allerdings sehr schmal.


G imager761



der Stiefvater hat kein Vorkaufsrecht und Eigenbedarf gibt's auch nicht da kein Mietvertrag

@hilflos99

Natürlich hätte der Stiefvater bei 1/4 Miteigentumsanteil ein Vorkaufsrecht - man müsste daher ihm ein erstes Kaufangebot machen. Und mit seinem Wohnungsrecht dürfte sich kein besserer Käufer finden.

Die Kinder können den Anteil an den Stiefvater verkaufen aber auch der Stiefvater kann an die Kinder verkaufen und sein Wohnrecht aufgeben oder behalten. Kpl. Trennung wäre die beste Lösung, denn spätestens wenn der Stiefvater stirbt gibt´s neue Probleme mit seinen Erben. Es gibt eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft, dauert aber relativ lange und es wird niemand viel Geld zahlen für ein Haus was er nicht nützen kann.