Zufluss Prinzip bei Gehalt Hartz IV?
Am 03.06.2016 habe ich endlich den Arbeitsvertrag unterschrieben und somit gleichzeitig habe mich an jobcenter gewandt bzw. mitgeteilt über die neue Arbeitsstelle.Ich bekam ein Brief solle bitte die erste Lohnabrechnung einreichen .
Da ich im Juni 2016 bereits ALG II bekommen habe frage ich mich muss ich diese dann erstatten dann weil mein Lohn kommt immer im Folgemonat also ca.2-3.Juli 2016 Zufluss Prinzip? Wenn das Lohn am 2-3 .07.ausbezahlt wird somit müsste ich die ALG II Leistung nicht zurückerstatten.
3 Antworten
Wenn du deinen ersten Lohn erst im Folgemonat auf dein Konto bekommst ( Zuflussprinzip ),dann musst du von der Juni Leistung nicht einen Cent zurück zahlen !
Erst wenn du im gleichen Monat dein Einkommen aufs Konto bekommen würdest,ist eine Anrechnung gegeben und zwar würde dann der anrechenbare Teil zurück gezahlt werden müssen bzw.die volle Leistung,wenn das anrechenbare Nettoeinkommen größer wäre als die ALG - 2 Leistung.
Danke dir für deinen Stern !
Ob du die Juni-Leistung zurück zahlen musst, hängt am Auszahlungszeitpunkt des ersten Gehalts. Wird es noch am 30.6. deinem Konto gut geschrieben, musst du die Leistung zurück zahlen (6 Raten sind auf Antrag möglich)
Wird erst am 3. Juli gebucht, brauchst du nicht erstatten.
Zufluss gilt für den laufenden Monat. Wenn dein erster Lohn Anfang Juli kommt, muss für Juni nichts erstattet werden. Deshalb musst du es trotzdem nachweisen. Und falls die Zahlung für Juli noch nicht gestoppt wurde, wird dann eine Rückzahlung für Juli fällig.