ALG I & ALG II Zahlungen überschneiden sich wie ist das mit der P-Konto Freigränze?

2 Antworten

Also die Freibetragsgrenze liegt bei ca.1028 € !!! Ich würde sagen,dass das der Bank bekannt sein sollte,das ALG - 1 Rückwirkend gezahlt wird und ALG - 2 im Voraus. Also hat sie ja rein Rechtlich die Freibetragsgrenze pro Monat nicht überschritten,weil das ALG - 1 was ende August kommt ja für den August gedacht ist und das ALG -2 was ende August kommt,für den Monat September.Aber um Sicher zu gehen,würde ich gleich früh Nachsehen und wenn dann gleich einen Teil abheben.

ne, der Gedanke mit dem Teilgeld abheben bringt nichts. Es geht in der Tat nach dem Prinzip, alles was im Monat über den Freibetrag liegt ist weg. Also es spielt überhaupt keine Rolle für welchen Zeitraum der überwiesende Betrag gedacht ist.

Aus meiner Sicht ist es aber doch sehr unwahrscheinlich, dass eine alleinstehende Person ALG I + aufstockend ALG II über den Freibetrag kommt. Sollten die aufstockenden Leistungen für weitere personen bestimmt sein, so muss der Freibetrag erhöht werden. Sollte die Aufstockung aus Mietkostenübernahme resultieren, so sollte die Miete vom Leistungsträger direkt an den Mieter überwiesen werden.

Hallo,

doch, das ist total verwirrend.

Was hat die Bank damit zu tun? Und was ist ein P- Konto?

Shelly63

dann halte dich doch einfach zurück!

@helmutgerke

Oh sorry, aber Rückfragen waren ausdrücklich erlaubt und vlt. kann ich meinen Wissensschatz auch noch erweitern?

@Shelly63

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