Aufstocker bekommt vom Lohn Reinigungskosten abgezogen. Amt rechnet die Kosten aber als Einkommen?

1 Antwort

Das hat mit dem Zuflussprinzip nichts zu tun !!! Hiemit ist gemeint,wann ein Einkommen auf den Bedarf angerechnet werden darf.Würdest du zum Beispiel am 01.01.2013 einen Antrag auf ALG - 2 gestellt haben und hast am 29 / 30 .12.2012 noch einmal ein Guthaben auf dein Konto gezahlt bekommen ( Lohn ) würde dieses nicht als Einkommen auf deine Januar Leistungen angerechnet werden.Bekämmst du aber diesen Lohn erst im Januar gezahlt,dabei spielt es hier keine Rolle,aus welchem Monat dieser stammt,würde er als Bedarfsdeckend auf eure Leistungen angerechnet.

Das ist schon so Richtig,wie es das Jobcenter macht !!! Dein Partner hat auf sein Einkommen,Freibeträge,die ersten 100 € sind ein Grundfreibetrag,dieser ist zur Deckung von Fahrt,Versicherungs und sonstigen arbeitsbedingten Kosten gedacht.Erst wenn diese 100 € Grundfreibetrag,nachweislich nicht ausreichen,können auf Antrag die übersteigenden Kosten vom Jobcenter getragen werden.

das ist mir soweit ja alles klar. Nur welches Einkommen dürfen die zur Berechnung ranziehen. Den Nettolohn oder der Lohn der wirklich ausgezahlt wird? wenn wir nur 585€ ausgezahlt bekommen, kann das Amt doch nicht mit 600 rechnen?

@monilein81

Das interessiert das Jobcenter nicht !!! Ausschlaggebend ist das Nettoeinkommen nach dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen !!! Er könnte ja auch einen Vorschuss auf seinen Lohn bekommen haben,der vom AG - in monatlichen Raten vom Nettoeinkommen abgezogen werden.Da könntest du auch nicht sagen,es werden ja 50 € abgezogen und er bekommt nur 550 € ausgezahlt.

@monilein81

Er bekommt 100€ pauschal vom Einkommen abgezogen. Dieser Betrag ist auch deshalb so hoch, damit er den Arbeitslosen als Anreiz dient, arbeiten zu gehen, da sie dann auch wirklich mehr bekommen. JEDOCH sind mit diesen 100€ die Arbeitsmittel abgerechnet, was so viel heißt, dass du keine Kleidung, Sicherheitshandschuhe oder ähnliches vom Einkommen abgezogen bekommst, es sei denn, du weist nach, dass diese Arbeitsmittel mehr als 100€ im Monat kosten. Dann erhältst du den tatsächlichen Betrag. http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag