Zu Unrecht beschuldigt - was nun tun?

7 Antworten

Warum hast du dich nicht gegen die Fristlose Kündigung gewehrt. Du hast durch die Akzeptanz der Kündigung den Tatbestand sozusagen zugegeben.

Du hättest damals schnellstens zum Arbeitsgericht gehen müssen und Einspruch gegen die Kündigung einlegen müssen. Auch auf die Gefahr einer Anzeige hin. 

Ab zum Anwalt mit dir, aber sofort. 

Ich denke, in diesem Fall sollte ja alles Schwarz auf weiss belegbar sein. Doch du bist bei einem Anwalt der Arbeitskammer eventuell besser aufgehoben. Hier kannst du zwar deine Frage stellen, doch beim Anwalt herrscht Schweigepflicht gegen aussen. Dort läuft dein Fall etwas diskreter ab.

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Glück und geduld in dieser Sache. Lass dich nicht verrückt machen Vito

Fehlendes Bargeld ist immer ein grosses Problem.

Hier stellt sich natürliclh die Frage, wer hatte alles Zugang zu dem Tresor? Und wie wurde entdeckt das Geld fehlt?

Für sowas muss man ein Kassenbuch führen, da müssen dann alle Geldeingänge und Geldausgänge aufgeführt werden. Idealerweise lässt du dir vom Chef dann monatlich den Kassenbestand schriftlich bestätigen udn einmal im Jahr dann eine komplette Revision.

Jetzt wo du aus der Firma draussen bist, bist du auch der ideale Sündenbock, kannst dich also nur noch schlecht wehren. Die Beweislage bei solchen Delikten ist oftmals sehr dürftig, es fehlt einfach geld, und wenn mehrer LEuten den Tresorschlüssel hatten, dann iste s noch schwieriger da etwas zu beweisen.

Bitte nimm dir sofort einen Anwalt, nur der kann dir richtig helfen. Dein AG muss dir das beweisen können und du solltest versuchen, alles was dir dazu einfällt zu notieren. Wann du wo warst, mit wem usw....... Wenn du es wirklich nicht warst (wovon ich ausgehe) wird die Wahrheit ans Licht kommen und du wieder rehabilitiert wirst. Toi Toi Toi.....

Wieso lässt man sich kündigen, wenn man nichts gemacht hat? Hast du Kündigungsschutzklage erhoben?