Rechnung vom gegnerischen Anwalt?

4 Antworten

Ich würde die Revision abwarten und dann mal selber bei dem Rechtsanwalt vorbei schauen. Ein Persöhnliches Gespräch ist meistens am effektivsten.

Wenn es keinen Rechtsanspruch für diese Rechnung gibt, dann muss gemäß §812 BGB das Geld zurück erstattet werden. Hierfür muss aber erst die Revision abgewartet werden um zu sehen, ob es einen Rechtsanspruch gibt oder nicht.

fabiki 
Fragesteller
 09.12.2018, 13:58

Danke, gute Antwort !!!

werde dran bleiben und mich weiterhin schlau machen.

Mir ist bei der Schilderung überhaupt nicht klar, was der Sachverhalt ist. War es nun ein Strafverfahren, in dem die StA Anklage erhoben hat oder war es ein Zivilverfahren, in dem du gegen den Antragsgegner geklagt hast?

Es ist auch nicht so, dass der Verlierer eines Prozesses alle kosten trägt. Erst mal trägt jeder die Kosten seines Anwalts selber. Ggf. kann man diese Kosten dann als Schadensersatz von der Gegenseite zurückbekommen.

Bei den Gerichtskosten hängt es vom Urteil ab. Hier kann es auch sein, dass beide sich die Kosten teilen. Das wird aber durch das Gericht festgelegt und hier kann der RA helfen.

Was die Rechnung des RA betrifft, wäre es schön zu wissen, was auf der Rechnung steht. Nach was und für was er abgerechnet hat.

fabiki 
Fragesteller
 09.12.2018, 14:23

ich vertraue auf das Recht und der STW ist Kläger. bin Geschädigter,aus die Maus.

ich weiß zB nicht, auf welcher Grundlage die Rechnung sich stützt die ich bekam. Nur §, Verortnung peng peng und % der RAG

Werde wohl abwarten müssen was die Revision bringt und dann den RA verklagen.

NoltingCruse  09.12.2018, 14:40
@fabiki

Was soll "STW" sein? Staatsanwalt? Dann ist es ein Strafverfahren. Wenn du einen Rechtsanwalt hattest, dann musst du ja offenbar Nebenkläger gewesen sein, § 395 Abs. I Nr. 6 StPO hier in der letzten Alternative.

Das du nun eine Rechnung von dem Anwalt der Nebenklage bekommst ist absolut richtig und in Ordnung. Vom Verteidiger so erstmal nicht. Fragt sich also warum er eine Rechnung stellt.

Wenn du nun aber Schadensersatz willst, dann musst du ein weiteres Verfahren anstrengen.

Nur §, Verortnung peng peng und % der RAG

Damit kann ich überhaupt nichts anfangen. Wäre schon nicht schlecht vernünftig zu zitieren wenn man Hilfe haben möchte.

Werde wohl abwarten müssen was die Revision bringt und dann den RA verklagen.

Zumindest bringt es nicht das Geld was für die Rechnung bezahlt wurde. Dafür wäre ein weiteres Verfahren nötig. Aber ob das überhaupt sinnvoll bzw. angebracht ist, dafür bedarf es infos.

Die Revision hat gar nichts mit dem gezahlten Rechnungsbetrag zutun. Kannste abwarten oder auch nicht, sind aber verschiedene Sachen. Zumindest so wie du es dargestellt hast. Aber man at ja nur solche Infos:

Nur §, Verortnung peng peng und % der RAG

Lasse das besser den Anwalt machen.

fabiki 
Fragesteller
 09.12.2018, 13:39

mein Anwalt habe ich nur auf Beratungsschein. Die UWG ist für Ihn erledigt und er hat den Antrag auf Schadenersatz auch gestellt.

Der generische RA ist ne andere ,,Baustelle" und als ich meinen RA darauf ansprach sagte er, verklage den gegnerischen RA !

Wenn ich das mache, kann ich mich dabei ans eigene Bein pinkeln und muß die anfallenden Kosten dann selbst bezahlen.