Zu unrecht verklagt und kein Geld für Anwalt...was tun?
Meine Geschichte "kurz" zusammengefasst:
Ich habe eine promotion Kampagne für eine Webseite gemacht. (In Form von YouTube Videos, Discord, etc.)
Auf einmal habe eine Abmahnung von einem Anwalt einer Konkurrenzfirma der Webseite bekommen wo steht, dass die Firma die ich beworben habe, Urheberrechts und Wettbewerbsverstöße begangen hat.
Das wäre ja kein Problem, aber die behaupten einfach ohne ordentliche Beweise, dass diese Webseite MIR gehört. Die nehmen es einfach an weil ich diese Website unterstützt habe. Hätte man überprüft wem die Domain und Server gehören, wäre klar dass es nicht meine ist.
Dazu wurde mir noch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung geschickt die ich unterschreiben soll und ich soll 2500€ Strafe zahlen.
Abgesehen davon, dass ich mir das nicht leisten kann, kann ich keine Verpflichtserklärung unterschreiben, wenn mir die Seite nicht gehört. Ich kann ja nicht für etwas garantieren, worauf ich keinen Einfluss habe.
Nachdem ich einen Einspruch eingelegt habe meinte der Anwalt das seien nur Schutzbehauptungen.
Jetzt ist es ganz wichtig anzumerken, dass ich aus Österreich bin und die Klage kommt aus deutschland.
Da ich also nicht weiter darauf eingegangen bin, haben die jetzt eine Zivilklage eingereicht und ich habe einen Brief von einem Gericht in Hamburg bekommen, dass ich eine Stellungnahme abgeben kann.
Ich kann die Stellungnahme theoretisch selbst schreiben, aber ich bin ratlos wie ich weiter verfahren soll, da ich kein Geld für einen Anwalt habe.
Eigentlich dürfte diese Klage gar nicht vom Gericht akzeptiert werden, da die Anschuldigungen voraussetzen, dass mir die Webseite überhaupt gehört. Normalerweise müsste sowas doch direkt von einem Gericht abgewiesen werden oder nicht?
Was tut man in so einem Fall und was tu ich wenn ich kein Geld für einen Anwalt habe?
4 Antworten
Bei Zivilklagen verhält es sich anders, als bei Strafrecht.
Ich würde nichts unterschreiben oder zahlen. Das der Anwalt sagt, deine Angabe wäre eine Schutzbehauptung ist egal.
Hast Du eine Klageschrift erhalten? Wenn, kann man sie auf Vollständigkeit und Fehler prüfen.
Dann würde ich zunächst Akteneinsicht beantragen. Damit gewinnt man Zeit und Informationen.
Injedem Fall aber die Ruhe bewahren!
Nein. Erste Instanz Zivilrecht besteht kein Anwaltszwang
Vielen lieben Dank EinTeilnehmer! 🙂🙂👍
ich danke Dir 👍
Ich würde erklären das ich nicht der Betreiber der Webseite bin und Beweise für diese Aussage anfügen.
Darum fordere ich die Zurückweisung der Klage.
Ich würde eine kurze Stellungnahme dazu schreiben, in der ich jeden Punkt der Klage bestreite und zum Schluss komme, dass die Klage abzuweisen ist.
Eigentlich dürfte diese Klage gar nicht vom Gericht akzeptiert werden
Dem ist m.W. nicht so.
Das Schreiben ignorieren.
Deine Kampange aus der Öffentlichkeit löschen.
Warten.
Kommt nochmal was holst du dir einen Beratungsschein vom Gericht und zeigst das einem Anwalt kostenlos.
Von welchem Gericht kann ich mir das holen? Wie gesagt ich bin aus Österreich und die sind aus Deutschland. Die Kampagne hab ich längst gelöscht, jedoch ist das sowieso kein Anklagepunkt
Amtsgericht. Das schreiben kannst du wie gesagt vergessen.
Naja wenn ich dieses Schreiben vom Gericht ignoriere und keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgebe, dann wird das ganze doch in Gang gesetzt? Wenn ich antworte und alles erkläre gibt es ja eine Chance, dass die Klage zurückgewiesen wird, da es keine ordentliche Beweisgrundlage gibt.
Ein Schreiben vom Gericht einfach zu ignorieren, ist eher unterdurchschnittlich intelligent.
Akteneinsicht kann doch nur vom Anwalt beantragt werden?