Zu hohe Nachzahlung trotz defekter Heizung?

6 Antworten

220 Euro Heizkosten für fünf Monaten sind nicht viel, im Gegenteil (wobei mich wundert, dass Ihr jetzt schon eine Nebenkostenabrechnung habt). Aber wenn die Heizung kalt bleibt, darf man sich das nicht gefallen lassen. Überlegt euch eine Mietminderung, weil die Ursache für den Heizungsausfall offenbar ins Aufgabenfeld des Vermieters fällt. Wenn der Hausmeister seine Dienste in Rechnung stellt, muss er das genauer belegen und auch die Aufteilung auf die Mietparteien deutlich machen. Fragt doch mal nach. Wenn der Hausmeister seinen Pflichten nicht nachkommt, müsst ihr den Vermieter informieren, damit der sich darum kümmert. Wenn der Müll auf einem Gelände liegt, das von allen Mietern genutzt wird, ist selbstverständlich auch der Hausmeister da, für Ordnung zu sorgen. Und deswegen würde ich den Vermieter ansprechen.

Muffin3101 
Fragesteller
 07.12.2016, 13:47

ich hab das Jahr 2015 gemeint, sorry :D 

Wir haben aber ja monatlich schon 150€ für Wasser und Heizung Nebenkosten gezahlt. Wir sind mitterweile aus diesem Grund aus der Wohnung draußen... Da sich die Hausverwaltung (welcher auch der Hausmeister ist ) und die angelegenheiten kümmert haben wir Ihn mehrmals aufgefordert das zu beheben.. er hat zwar eine Firma hergeschickt die die Heizung in unserer Wohnung angeschaut hat aber die meinte es muss an der Zentralheizung im Keller liegen... nachdem nie wieder was gehört & auch keine besserung..

Da wir jetzt schon ausgezogen sind ist meine Frage ob wir das im Nachhinein (Also bei der Abrechnung jetzt die wir jetzt bekommen haben) abziehen können

Guekeller  07.12.2016, 13:51
@Muffin3101

Im Prinzip solltest Du das abziehen können. Das Problem: Die Beweispflicht liegt jetzt bei Dir. Wenn der Vermieter eine hieb- und stichfeste Nebenkostenabrechnung vorlegen kann, hast Du schlechte Karten.

Muffin3101 
Fragesteller
 07.12.2016, 13:56
@Guekeller

Da das alles über die Hausverwaltung läuft & der Vermieter auf "unserer Seite" steht... ist es möglich den Vermieter als eine Art Zeuge zu nutzen? 
Der Vermieter hat das alles mitbekommen

Guekeller  07.12.2016, 14:11
@Muffin3101

Der Vermieter hat letztlich das Sagen. Der Hausmeister bzw. die Hausverwaltung ist nur Dienstgehilfe.

Ich vermute, wie anitari, daß du dich bei deiner Frage im Jahr vertan hast. Denn eine Abrechnung für 2016 ist wohl kaum möglich.

Ganz wichtig für die Zukunft ist allerdings, Beschwerden und ähnliches stets schriftlich zu formulieren!!! Am Telefon geht es zwar schneller, aber du kannst nichts nachweisen, wenn der Vermieter/ Verwalter eine Beschwerde deinerseits abstreitet.

Also immer Einschreiben mit Rückschein.

Muffin3101 
Fragesteller
 07.12.2016, 13:48

Ja das habe ich mir gemerkt für die Zunkunft.. 
Ist es möglich den Vermieter (der steht "auf unserer Seite") als eine Art Zeugen gegen den Verwalter einsetzen? 

kleinewanduhr  07.12.2016, 14:07
@Muffin3101

Möglich ist es schon - aber wird er auch wollen? Er hat ja den "Verwalter" selbst bestellt!

zu 1.:
30 bis 50 % der Heizkosten werden über die Wohnfläche umgelegt. Wieviel bei Euch?
Der Rest wird wohl über Erfassungsgeräte an jedem Heizkörper erfasst oder über einen Wärmemengenzähler je Heizkreis, wenn diese nach Wohnungen getrennt sind. Wie ist es bei Euch?
Falls die Heizkostenabrechnung von einer Abrechnungsfirma erstellt wurde, ist davon auszugehen, dass deren Messgeräte auch ordnungsgemäß funktioniert haben.
220 € Nachzahlung nur für Heizung bedeutet, dass in der Heizkostenabrechnung auch ein Betrag für Vorauszahlung stehen muss. Da ist sicher nur ein Teil der 150 € angesetzt. Wieviel?
44 € pro Monat Nachzahlung ist relativ viel, aber es ist in Relation zur Vorauszahlung zu sehen. Wie hoch waren denn die Heizkosten für Euch in der Zeit insgesamt?
Schreib doch einfach mal rein, was die HK-Abrechnung zu diesen Fragen alles zu sagen hat.

zu 2.:
Hausmeisterkosten werden üblicherweise als Festbetrag zwischen Verwaltung und Hausmeister vereinbart. Dabei wird auch vereinbart, was alles damit abgegolten ist, bzw. welche Pflichten der Hausmeister im Einzelnen hat. Natürlich dürfen nur solche Leistungen an die Mieter umgelegt werden, die auch umlagefähig sind. Reparaturarbeiten z. B. sind nicht umlagefähig. Wartungs- und Pflegearbeiten jedoch schon.
Wenn Du jetzt also reklamierst, was er alles nicht getan hat, kann es doch durchaus sein, dass er zu solchen Leistungen gar nicht verpflichtet war. Türen reparieren, Müll entfernen, der falsch abgelagert wurde gehört vielleicht gar nicht dazu. Schneeräumen offenbar schon.
24 € je Monat für Hausmeister ist nicht überhöht, geht aber auch günstiger.
Wenn ihr diesen Posten genauer überprüfen wollt, müßt ihr als erstes mal in den Mietvertrag schauen, was da zum Thema Hausmeister vereinbart ist. Dann müßt ihr Euch vom Vermieter erklären oder zeigen lassen, was damit alles abgegolten ist. Vielleicht stellt sich raus, dass gar nicht alles umgelegt werden kann. Zu einem Einzelnachweis der geleisteten Arbeiten Euch gegenüber ist der Vermieter jedoch nicht verpflichtet.

... schicke die Abrechnung zurück mit >Hinweis Irrläufer, denn über den 31.12.2016 kann heute noch nicht verteilt und abgerechnet werden.

Ich vermute, dass du eine Wohnung in einer WE-Anlage vom Eigentümer der Wohnung gemietet hast. Sonst würde dein Kommentar > Der Vermieter könnte mein Zeuge sein < keinen Sinn machen. Wenn es also so real ist, dann ist dein Ansprechpartner immer der Vermieter und nicht die Hausverwaltung mit deren Hausmeister.

Die Betriebskostenabrechnung für 2015 kann nicht nur Wasser und Heizung beinhalten, das wäre ja mal ganz was neues. Bitte um Kommentar.