gastherme defekt - wer zahlt die nachzahlung?

3 Antworten

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Hallo,

das sollte man mal im Rahmen einer Rechtsberatung entweder bei einer Verbraucherzentrale / Mieter-Schutzbund, oder wegen teilweise langer Wartefristen für die Beratung mit einem Anwalt abklären.

Hilfe von professioneller Seite deswegen, weil es dann mit größter Wahrscheinlichkeit auf ein Beweislastverfahren herauslaufen wird, welches ggf. mit Gutachten verbunden sein wird, wer für den Verbrauch hauptverantwortlich ist. ( Dementsprechend auch ein Gutachten über den Zustand der Therme und deren allgemeine Wartungsintervalle )

mfg

Parhalia

Die gesamte Nachzahlung könnt ihr nicht auf den Vermieter abwälzen, sondern ihr müßt den tatsächlichen Mehrbetrag durch den Thermendefekt konkret beziffern und diesen letztlich auch nachweisen.

Tja wenn Ihr meint der enorme Verbrauch kam durch einen Defekt der Therme zustande dann weißt dem VM halt den Defekt nach.