Zu hoch ausgezahlte Abfindung zurückzahlen?
Einen wunderschönen guten Tag liebe Community,
folgende Geschichte und dann die Frage dazu:
Letztes Jahr hab ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, der das Beschäftigungsverhältnis zum 31.01. auflöst. Es wurde auch eine brutto Abfindungssumme von ca. 27000 Euro vereinbart. Zusätzlich werde ich in eine Transfer Gesellschaft (für ein Jahr) übermittelt mit einem Netto Lohn von 1500Euro (die aber aus ArbeitsamtKurzarbeitergeld stammen). Nach dem kontrollieren meines Kontoauszuges wurde mir eine Summe von der Firma überwiesen von 22500euro. Das dürfte zuviel sein. Die Lohnabrechnung liegt mir noch nicht vor.
Meine Frage kann mein Arbeitgeber die Summe die zuviel überwiesen wurde wieder zurück verlangen oder hab ich mich mit dem brutto / netto nur verrechnet und die Summe ist real? Wobei ich das letztere stark bezweifle, da ein Kollege von mir ebenfalls mehr bekam und zwar mehr Netto als Brutto vereinbart wurde ;)
Vielen dank im Voraus
7 Antworten
Sie erhalten mit der letzten Abrechnung neben der Abfindung auch Ihren letzten Lohn.
Der Abfindungsbetrag kann per Fünftelregelung günstiger versteuert werden.
http://www.abfindunginfo.de/abfindu7.htm
Zudem ist der Abfindungsbetrag nicht sozialversicherungspflichtig. Dies gilt allerdings nur wenn die Abfindung kein verdecktes Arbeitsentgelt enthält.
Fazit:
Die Abzüge fallen niedriger aus als man vermuten würde.
Sie brauchen erst einmal nicht zu reagieren. Wenn der Arbeitgeber zuviel gezahlt haben sollte wird dieser Sie zur Rückzahlung auffordern, erst dann müssen Sie reagieren. Bewahren Sie zur Sicherheit die Lohnabrechnung auf.
Wenn eine mögliche Nachforderung seitens des arbeitgebers berechtigt ist und die Forderung noch nicht verjährt ist, müssen Sie selbstverständlich Ihren Pflichten nachkommen und die Forderung begleichen.
Peter Kleinsorge
Das genau ist der springende Punkt. Aus eigener Erfahrung schätze ich, das hier nicht zuviel ausgezahlt worden ist.
Den überzahlten Betrag kann der Arbeitgeber zurückverlangen, wenn es ihm auffällt. Aber warte doch erst mal auf die Abrechnung, bevor Du Dir Gedanken machst.
Wer etwas durch Leistung eines anderen ohne rechtlichen Grund erlangt ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. So sagt es das Bürgerliche Gesetzbuch und damit liegt es verdammt richtig - auch in deinem Fall. Wenn man jetzt noch unterstellen würde, dass Geschäfts- oder Vertragspartner sich gegenüber eine Garantenpflicht haben könnte man, wenn du das Geld nicht zurücküberweist, theoretisch einen Betrug durch Unterlassen konstruieren, aber das ist jetzt nicht unbedingt der Kern meiner Antwort. ;o)
Abfindungen werden oft brutto = netto ausgezahlt / ein überzahlter Betrag kann zurückgefordert werden.
OMG
Habe ich selber bei Gericht und in einer Firma 2 mal erlebt, ist nicht erzählt worden. Viele schreiben wie du hier nur Ihre Meinung und Mist, mit der Arbeitswelt-Realität hat das aber nichts zu tun.
Die Frage ist eindeutig zu beantworten. Wer aus welchem Grund auch immer zu viel Geld bekommt, muss das selbstverständlich zurück zahlen. Wie wäre es denn wenn du zu wenig bekommen hättest, würdest du das einfach sausen lassen?
Wer hat Dir denn das erzählt? Vollkommen daneben.