Zollfreimenge und Zollsatz für Pfeffer? (Import)

2 Antworten

Als Reisemitbringsel fur den Privatgebrauch darfst du Pfeffer bis zu einem Warenwert von € 430 abgabenfrei einführen, wenn man sonst nichts anderes gekauft hat.

Bei kommerziell liegt die Freigrenze allerdings bei € 0

Falls es kommerziell ist dann achte auch darfauf das der Pfeffer schadstofffrei ist.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html


Das Gewicht ist egal, es kommt auf den Zollwert (Kaufpreis+Versandkosten) an.

Pfeffer gehört zu der Zollatrifnummer 090411000 (weder gemahlen noch zerkleinert) mit einem Zollsatz von 0,0%. Ist er schon gemahlen oder sonster zerkleinert gehört er zur Zolltarifnummer 09041200000 und es werden 4% Zoll fällig.

Die EInfiúhrumsatzsteuer von 7% (weil Lebensmittel) kommt auf jeden Fall auf Dich zu.