Was für eine (Zoll) Nummer ist das?

4 Antworten

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Das ist die Bewilligungsnummer für die Vereinfachung "ermächtigter Ausführer".  Diese Bewilligung wird vom zuständigen HZA erteilt und ist an Auflagen gebunden.

Dein Kunde in Korea möchte von dir eine Erklärung haben, dass die Ware präferenzbegünstigt ist. Diese Erklärung kannst du nur dann abgeben, wenn der Ursprung deiner Ware in der EU liegt. Wann eine Ware Ursprungsware wird, ist streng reglementiert. Dein Kunde hat dann den Vorteil, dass er mit dieser Erklärung (Wortlaut ist im Gesetzestext genau vorgegeben) die Ware zollfrei oder zumindest mit einem günstigeren Zollsatz einführen kann. Du als Lieferant hast dadurch keinen Vorteil (ausser du zahlst den Einfuhrzoll im Bestimmungsland).

Geh mal auf zoll.de und dann unter "Warenursprung und Präferenzen". Ich rate dir, entsprechende Seminare zum Thema Aussenwirtschaftsrecht, Präferenzrecht, Aussenhandel zu besuchen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und der Zollbeamte wird ein Teufel tun und dir irgendwelche Rechtsberatung zukommen lassen.

Vielen Dank schonmal, ich werde mich dahingehend weiter informieren.

Wir haben bereits ein "Certificate of Origin" ausgestellt bekommen, also eine Bestätigung dass alles in Deutschland bzw der Eu gefertig wurde.

@TrueSoftrox

das UZ (Ursprungszeugnis) ist ein handelsrechtliches dokument und nützt dem kunden im hinblick auf präferenzrechtliche zollbefreiung nichts. nur wenn dein koreanischer kunde ein im präferenzabkommen festgelegtes präferenzpapier (in korea ist das ausschliesslich die Erklärung in der Rechnung) vorlegt, bekommt er die ware j- je nach warenart - zollfrei oder zollbegünstigt.

tante edit sagt: ursprungserklärung in der rechnung oder anderen handelsdokumenten (wobei man hier meist vom lieferschein ausgeht)

@Hexe121967

Okay danke schön. Dann werde ich mich jetzt mal in die Materie eingraben. Da ich leider der Einzige im Unternehmen bin der Deutsch spricht, sind solche Recherchearbeiten immer recht langwierig und es wird nicht immer alles zu Tage gefördert was es zu wissen gibt :/

@TrueSoftrox

vor allen dingen wirst du eine Bewilligung "ermächtigter Ausführer" nicht innerhalb von 1 bis 5 tagen bekommen und die Ursprungserklärung in der Rechnung kann man nur bis 6000 euro Warenwert ohne Bewilligung abgeben. aber dazu müsste ich jetzt nochmal genau das Abkommen EU/Korea lesen und dazu fehlt mir jetzt die Zeit. Wie gesagt: wer geschäfte mit dem ausland macht, sollte vorher die entsprechenden zoll- und steuerrechtlichen seminare besuchen. zollstrafen haben schon ganze unternehmen ruiniert und unwissenheit schützt vor strafe nicht.

@Hexe121967

Okay danke. Das hat bei mir in der Firma leider keiner vorher bedacht, bzw ist man hier keinesfalls an die deutsche "Mentatlität" gewöhnt. Das merkt man in allen Bereichen wie z.B. auch der Buchführung. Viel Nachholbedarf..

eine Frage ist gerad aufgekommen, und zwar ob diese Nummer: "DE/4711/EA/0007" auch für 'zugelassener Ausführer' stehen könnte, oder nur für ermächtigter ausführer? Weißt du das? :)

@TrueSoftrox

ja, das weiss ich (ist ja mein job) nein, beim zugelassenen ausführer würde da das buchstabenkürzel ZA stehen.  die beiden verfahren heissen zwar ähnlich, sind aber zweierlei paar schuhe.

@Hexe121967

Okay danke schön. Was genau ist denn dein Job, wenn ich mal frgaen darf? Arbeitest du beim Zoll?

@TrueSoftrox

nein, ich arbeite nicht beim zoll direkt sondern in einer zollabteilung in der freien wirtschaft.

Hi, die Nummer ist eine Nummer für sogenannte ermächtigte Exporteure. Erklärung hier: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenznachweise/Ausfertigung-nicht-foermlicher-Praeferenznachweise/Ermaechtigter-Ausfuehrer/ermaechtigter-ausfuehrer_node.html. Allerdings ist die Nummer hier nur ein Beispiel. Eure persönliche wird so aufgebaut sein, aber andere Zahlen haben (Fällt dir an 4711 und 007 etwas auf :-D?). Mit Korea gibt es ein Präferenzabkommen, daher kommt die dort zur Vereinfachung zum Zuge. In dem Artikel wird auch geschildert, wie du dran kommst.

Merci Beaucoup :)

Ja, die Nummer war jetzt nur als Beispiel genannt, damit so eine grobe Ahnung hat wie die aufgebaut ist.

@TrueSoftrox

hier in deutschland sind alle zollrechtlichen bewilligungs-nummern folgendermaßen aufgebaut:  DE für Deutschland / 4stelliger Schlüssel der bewilligenden Stelle / Buchstabenkürzel für das Verfahren das besilligt wurde / und dann die eigentliche Nummer der Bewilligung (in der regel 4stellig)

@Hexe121967

Okay danke, dann werd ich mich jetzt in die Materie eingraben und schauen was ich so herausfinde :) Toll das einem hhier innerhalb kürzester Zeit besser weitergeholfen werden kann als beim Zoll !

@TrueSoftrox

Hatte früher sehr viel mit dem Zoll zu tun. Alles was nicht 100% genau in irgendeiner Dienstanweisung steht, stellt die meisten vor unlösbare Probleme. In früheren Jahren mussten ja z.B. Schiffe, die in DE beladen wurden und z.B. nach Rotterdam gingen noch verplombt werden. Ich wurde da dann schon mal zu diesem Zweck zur Zollhilfsperson ernannt, weil der zuständige Beamte Angst hatte, auf das Schiff zu steigen :-D!

eine Frage ist gerad aufgekommen, und zwar ob diese Nummer: "DE/4711/EA/0007" auch für 'zugelassener Ausführer' stehen könnte, oder nur für ermächtigter ausführer? Weißt du das? :)

Dabei handelt sich es um ein koreanisches Zolldokument.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0CCkQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.customs.go.kr%2Fkcshome%2Fcmm%2Ffms%2FFileDown.do%3Bjsessionid%3DLWT2S26HvdnT0xQjdSHcZrfR3sm0clCpYxbf9r7pnQCJvy1NJy4n!1515644591%3FatchFileId%3DFILE_000000000100257%26fileSn%3D0&ei=mKJIVameLcLmasWcgJgF&usg=AFQjCNHRJh8Ysjzq3Cv705E68ZLLlcEUhg&bvm=bv.92291466,d.d2s

quatsch mit sosse, das ist eine bewilligungsnummer. die zahlen "4711" stehen dabei nur als Platzhalter da es kein HZA mit der Schlüsselnummer 4711 gibt.

Naja, was für Vergünstigungen meinst du denn, auf gesetzliche Abgaben zu bekommen? Meinst du, der Staat gibt dir auf die Mehrwertsteuer Rabatt, wenn du mehr kaufst als andere?

Den Zoll bitte nicht mit einem Bazar verwechseln!

Man bekommt durchaus Rabatt beim Zoll, z.B wenn man seine Waren auschließlich in Deutschland fertigen lässt und nicht im Ausland. Also Gute-Frage bitte nicht mit einem Ort verwechseln, an dem man zur Schau stellt dass man keine Ahnung hat :)

@TrueSoftrox

Wobei "Rabatt" dass falsche Wort ist. Trotzdem wird es billiger.

@TrueSoftrox

nein, bekommt man nicht! eine zollbegünstigung oder zollbefreiung ist kein rabatt!

@Hexe121967

Hab mich ja gleich noch berichtigt, dass das Wort falsch war ;) Aber der Sinn bleibt ja der gleiche

@TrueSoftrox

eines musst du dir angewöhnen im umgang mit dem zoll: benutz deren begrifflichkeiten (artikel 5 Zollkodex) ansonsten wirst du niemals zufriedenstellende antworten bekommen da die dich einfach nicht verstehen (wollen)!