Muss ich eine schriftliche Zeugenaussage vor Gericht wiederholen?

5 Antworten

Du kannst es wiederholen.

Praktisch kann es auch anders laufen. Ich habe es schonmal erlebt, dass ein Anwalt dem Zeugen die Zeugenaussage aus dem Polizeiprotokoll vorgelesen hat und um einen Satz ergänzt hat,

der Richter schriebt über die Zeugenaussage ein Protokoll, was er ergänzte, dass der Zeuge gesagt hat, seine Aussage ich vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Es wurde so vorgelesen in der Gerichtsverhandlung! und das würde ich sogar unter Eid bezeugen.

In Gerichtsverhandlungen gilt das Prinzip der Unmittelbarkeit - das bedeutet, daß nur das zählt, was in der Verhandlung von Zeugen gesagt wird. Deine Aussage war nützlich, um zu beurteilen, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat. Verurteilen kann ihn ein Richter aber nur dann, wenn er in der Verhandlung aus Deinem Munde Deine Aussage gehört hat. Das hat zudem den Hintergrund, daß der Angeklagte die Möglichkeit haben muß, sich gegen das von Dir Gesagte zu verteidigen.

Also: Du mußt erscheinen und Du mußt auch aussagen. Wenn Du Erinnerungslücken hast, kann man ggf. versuchen, diese mit HIlfe Deiner schriftlichen Aussage zu schließen.

Genau. Auch wollen sich die Richter vorbehalten, einen Eindruck davon zu verschaffen, was für ein Typ du bist.

  • Bist du vertrauenswürdig und kann man deiner Aussage glauben?
  • Hast du die Aussage freiwillig gemacht oder unter Druck?
  • Hast du die Aussage vielleicht vorschnell getätigt, weil du jemanden schützen oder schaden wolltest?

Deswegen ist es wichtig, dass du das Niedergeschriebene bestätigst und persönlich erscheinst.

der richter, die anwälte und ggf. die staatsanwälte werden dir auch ggf. noch fragen stellen, die du mitunter noch nicht in deiner schriftlichen aussage erwähnt hast...........

Es gilt der Grundsatz der Mündlichkeit vor Gericht .. d.h. alle Beweismittel (wozu auch Zeugenaussagen gehören) müssen mündlich vor Gericht vorgetragen werden. Evtl. gibt es zu verschiedenen Details noch Nachfragen vom Angeklagten bzw. dessen Verteidiger oder von der Staatsanwaltschaft

Nein kannst du nicht!! Du musst dahin uns sagen, was dir geblieben ist. Und ich gebe dir jetz noch einen guten Tipp: Wenn du bei der Polizei etwas falsches angegeben hast, dann sag das vor Gericht. Ich würde dort keine Falschaussage riskieren. Versuch dich einfach zu erinnern, was damals war Das schaffst du!