Muss ich als Zeuge aussagen obwohl ich nix gesehen habe?

7 Antworten

egal was du gesehen oder geschrieben hast: ICH fände es prima, eine fahrt nach freiburg finanziert zu bekommen. diese gerichtsgeschichte ist in ein- zwei stunden erledigt und du hast zeit, dir diese schöne stadt anzusehen. von wegen "angst": wenn du so weit entfernt wohnst, besteht ja wohl kaum die gefahr, dass du den beschuldigten zu hause über den weg läufst. ich habe den eindruck, dass du zuviel schlechte fernsehsendungen anschaust.

das kommt darauf an, WER dich zur zeugensaussage lädt: lädt dich die polizei (egal, obs die kripo oder die schutzpolizei ist), dann MUSST du nicht kommen, aber mindestens deine personaleien angeben. lädt dich aber das gericht, MUSST du aussagen, ob du willst oder nicht. denn vor gericht gilt eine sozusagen eine erscheinungs- und aussagepflicht. kommst du trotz ladung vom richter nicht, kannst du eine geldstrafe bekommen und ausserdem durch die polizei vorgeführt werden. kleiner tipp: du mussst nicht nach freiburg fahren für ne aussage, wenn du eine aussage machen willst, dann wird die kripo in freiburg die kollegen in bielefeld beschei sagen, das die dich für die in freiburg vernehmen.

Wenn du vom Gericht geladen bist musst Du den Termin wahrnehmen.

Wenn nicht, kann das Gericht dich durch die Polizei vorführen lassen.

fahr dahin ... du bekommst dafür soviel kohle (aufwandsentschädigung) das du meinst du hättest im lotto gewonnen. geh rein und sag das du nichts zu sagen hast und nimm das geld lächelnd mit ... davon kaufst du dir was schönes und du kannst es mit einem hübschen ausflug nach freiburg verbinden ...

im übrigen. gerichtsvorladungen sind bindend. polizeiliche nicht. die kann man bei der polizei vor ort erledigen.

Wenn du vom Gericht geladen bist must du hin.

Wenn du nur von der Polizei geladen bist dann must du nicht.

Zumindest glaub ich das.