Ich soll als Zeuge aussagen aber weiß von nichts

15 Antworten

Du hast dein Handy auf einer Fete für einen Klogang alleine gelassen. Das muß ein Unbekannter für einen derben Scherz ausgenutzt haben. Das ist plausibel und glaubhaft. Mehr braucht es bei deiner Aussage nicht.

Du sagst aus dass du keine Ahnung hast, oder gehst nicht zu dem Termin.

Die Polizeiliche Vernehmung ist freiwillig, und der Einladung musst du nicht Folge leisten.

Wenn du wirklich so viel Angst hast, geh zu einem Anwalt.

Hallo,

also als aller erstes solltest du prüfen ob dem so ist, indem du dich mal telefonisch mit der Polizei in Verbindung setzt, (nicht über die Rückruffunktion sondern über die Nummer aus dem Telefonbuch) und fragst ob du wirklich vorgeladen bist... Denn wenn du angerufen wurdest, muss das ja nicht unbedingt von der Polizei gewesen sein.

Sollte die Polizei dich wirklich kontaktiert haben, solltest du überlegen welche männliche Person zugriff auf dein Telefon gehabt haben könnte!? Da du die Polizei nicht angerufen hast würde ich das denen auch so mitteilen und die Vorladung absagen, da du auch nicht verpflichtet bist irgendeine Aussage bei der Polizei als Zeuge oder auch als Beschuldigter zu machen, dazu kann dich nur ein Gericht in die Pflicht nehmen.

MfG

Wovor hast Du Angst? Geh einfach zur Polizeiwache. Man wird dir Fragen stellen, und die beantwortest Du wahrheitsgemäß. Wo ist das Problem?

Oh...was vergessen!

Als ZEUGE bist du VERPFLICHTET VOR GERICHT ZU ERSCHEINEN!!!

Kommst du nicht...kannst du von der polizei abgeholt werden. Du musst NICHTS sagen; MUSST aber erscheinen!

lg

Still  30.01.2014, 13:10

Ein Zeuge MUß vor Gericht aussagen und kann sogar in Beugehaft genommen werden, wenn er sich weigert, eine Aussage zu machen! Nur falls er sich selbst belasten würde, darf er die Aussage auch vor Gericht verweigern.

Havege  30.01.2014, 17:54

Als ZEUGE bist du VERPFLICHTET VOR GERICHT ZU ERSCHEINEN!!!

Na und ? Was hat das mit der Aussage der Polizei zu tun ?

Du musst NICHTS sagen; MUSST aber erscheinen!

Doch das muss man vor Gericht. Ausnahmen wie zB. sich selbst belasten oder angehörige ausgenommen.