Zeitungsabonnement Nicht erhalten, Zahlen?

5 Antworten

Die Einschaltung des Inkassobüros war klar rechtswidrig. Die Forderung wurde streitig gestellt. Der Absender muss die Zustellung nachweisen, sonst besteht kein Anspruch auf Zahlung.

Untersagt die Weitergabe an die Schufa oder andere Auskunfteien nach § 28a BDSG.

Nicht mehr reagieren auf außergerichtliche Maßnahmen. Im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides, fristgerecht widersprechen.

mepeisen  27.11.2013, 08:46

Ergänzung: Je nach Formulierung dieser "Pfändungs-Drohung" kann man zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Die dürfen erst dann pfänden, wenn sie einen Vollstreckungstitel haben und den bekommen sie nur, wenn sie entweder bei einer gerichtlichen Klage gewinnen oder wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und ihr dem nicht wiedersprecht. Einfach so pfänden ist denen unmöglich.

Davon abgesehen habt ihr hoffentlich etwas schriftlich. Könnt also beweisen dass ihr reklamiert habt und dass sie euch versprochen haben, das Problem zu lösen. Wenn ja, könnt ihr euch entspannt zurücklehnen. Heftet die Briefe ab. Sollte es doch zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen, einfach widersprechen. Sollte es zu einer Klage kommen ggf. einen Anwalt beauftragen, euch zu verteidigen.

Nein muss du nicht keine Leistung kein Geld nehme dir einen Rechtsanwalt

Für was bezahlen? Wenn Sie fristgemäß und rechtskräftig dem Vertrag über gekündigt haben und keine weiteren Leistungen (Zeitung) erhalten, besteht auch kein Anspruch. Drohungen von Inkassounternehmen können da meiner Ansicht nach auch ignoriert werden. Am besten alle Schreiben (auch Ihre) aufheben. Am ende wird im schlimmsten Fall das Gericht entscheiden und das meist zu Gunsten des Kunden. P.S. Inkassounternehmen dürfen nicht pfänden. Mein Tipp: Nochmals auf die Situation hinweisen und dabei das Inkassounternehmen aussen vor lassen.

zahlen würde ich nicht. Warte bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt und dann soforf Widerspruch einlegen. Ich hoffe du hast von den Schriftverkehr Kopien als Beweise

nein, einfach auf den mahnbescheid warten (der wohl nie kommen wird)...dann kann man immer noch widerspruch einlegen...