Schreiben von UGV Inkasso GmbH erhalten?

10 Antworten

Ich bin mir ziemlich sicher das ich keine Rechnung von 2016 offen habe dennoch möchte dieses Inkasso von mir folgendes sonst wollen die mein Gehalt Pfänden.

Für eine Pfändung bedarf es einen Titel aus einem erlassenen Vollstreckungsbescheid dem man nicht widersprochen hat. Liegt dieser Titel nicht vor, kann auch nichts gepfändet werden.

Die Forderung wäre zudem Unwirksam, da die Inkassokosten erfunden sind bzw. nicht durchsetzungsfähig bzw. auch nachweispflichtig dass ein so hoher Aufwand betrieben werden musste zu deiner Person, was eine höhere RVG-Gebühr über 0.3 hinaus rechtfertigt.

Man sollte der Forderung somit also Widersprechen wenn du sagst du hast keine Schulden.

geheim007b  13.10.2021, 12:30
Die Forderung wäre zudem Unwirksam, da die Inkassokosten erfunden sind bzw. nicht durchsetzungsfähig bzw. auch nachweispflichtig dass ein so hoher Aufwand betrieben werden musste zu deiner Person, was eine höhere RVG-Gebühr über 0.3 hinaus rechtfertigt.

Wenn ein titel existieren sollte könnten auf der Forderung auch posten draufstehen wie Seifenblasen zum platzen bringen -> 100€. Bevor man irgendwo widerspricht fordert man die Belege an.... titelkopie, wenn möglich rechnungskopien und eine detailierte Aufstellung. Ohne aber eine kopie des Titels zu haben würde ich überhaupt keine weiteren Schritte einleiten.

Comp4ny  13.10.2021, 13:23
@geheim007b
wie Seifenblasen zum platzen bringen -> 100€.

Also die Forderung würde ich gerne mal sehen 😁😁😂👍

bevor man irgendwo widerspricht fordert man die Belege an.... titelkopie, wenn möglich rechnungskopien und eine detailierte Aufstellung.

Ja das sollte natürlich selbstredend sein. In jedem meiner Widersprüche steht entsprechendes drin, als Beispiel.

geheim007b  13.10.2021, 13:33
@Comp4ny
Also die Forderung würde ich gerne mal sehen 😁😁😂👍

lustig wäre es, aber rechtlich würde man der Rechtmäßigkeit der Forderung zustimmen :).

". In jedem meiner Widersprüche steht entsprechendes drin, als Beispiel."

In dem Fall würde ich eher etwas in der Richtung "mir ist keine Forderung bekannt, zur Bewertung Ihrer Forderung bitte ich Sie X+Y+Z zuzusenden. Wenn ich etwas widerspreche, dann brauch ich ja gar keine Belege mehr... wenn schon ein Titel existiert ist das nicht mehr so relevant, wenn ich jetzt aber einer Forderung vor einem Mahnbescheid widersprechen kann und muss eigentlich anstelle des günstigen Mahnverfahrens direkt die teurere Zahlungsklage eingeleitet werden.

Bei rechtlichen Formulierungen bin ich bei rechtsgeschichten sehr genau geworden, man muss leider vieles auf die Goldwage legen.

Ist denn dem Inkassounternehmen oder dem Gläubiger Deine Bankverbindung bekannt, dann mußt Du das ernst nehmen und handeln.

Ich das ausgeschlossen und die wollen nur auf den Busch klopfen, solltest Du um Nachweise bitten, etwea Auftragbestätigung in Kopie.

Wenn sie einen Titel gegen dich haben, bedeutet das, dass es irgendwann ein gerichtliches Mahnverfahren gegen dich gegeben haben müsste, an dessen Ende ein Titel stand. Das dürfe eigentlich nicht unbemerkt an dir vorübergegangen sein.

Wenn du wirklich keine Ahnung hast, was das für eine Forderung ist, dann ruf bei der Inkasso-Firma an und frag nach, worum es dabei geht und wie und wann der Titel zustande gekommen ist.

Wenn du wirklich nichts damit zu tun hast, kannst du zur Verbraucherzentrale gehen und dich dort beraten lassen, wie du schriftlich dagegen angehen kannst. Oder du gehst zu einem Anwalt - der berechnet dir für eine Erstberatung um die 200 €.

Nein, Anwälte sind ziemlich nutzlos und teuer.

Du erhebst erst mal Verjährungseinrede.

Du sagst, die Forderung ist verjährt und du zahlst darauf nix.

Und fertig.

Du darfst keinen Cent zahlen, wenn du einen Teilbetrag zahlst, ist das Verjährungsfeindlich.

Oh, ich lese gerade, Titulierung.

Wenn die einen Titel haben, ist alles vorbei.

Dann MUSST du zahlen und kannst NICHTS machen.

Das meine ich so 1:1, es geht nichts mehr dann.

Du brauchst dann keinen Anwalt, kannst dir jedes Schreiben sparen, du kannst dann zahlen oder sie pfänden.

Dann machen ihnen ein Angebot zur Ratenzahlung.

ErsterSchnee  13.10.2021, 11:41

Angeblich ist die Forderung ja tituliert. Demzufolge ist sie noch nicht verjährt.

FFFKindergarten  13.10.2021, 11:41
@ErsterSchnee

jo, hab ich auch gerade gesehen

ErsterSchnee  13.10.2021, 11:43
@FFFKindergarten

Nichtsdestotrotz hätte der Mahnbescheid ja auch zugestellt werden müssen. Sowas vergisst man nicht so schnell wie eine Rechnung.

FFFKindergarten  13.10.2021, 11:44
@ErsterSchnee

Du bist niedlich und glaubst noch an das Gute im Menschen.^^

Er wird nicht da gewohnt haben, wo er gemeldet war oder sonst was.

ErsterSchnee  13.10.2021, 11:47
@FFFKindergarten

Er ist eine sie - und bekommt aller Voraussicht nach auch Post, wenn sie an eine andere Adresse geht. Alles andere wäre ja auch echt dumm.

Fakt ist, dass dein Ratschlag in der jetzigen Situation das Falscheste ist, was man machen kann. Ratenzahlung anbieten? Auf eine Forderung, die nach fester Überzeugung nicht existiert?

Kannst du ja gerne so machen, wenn du so viel Kohle hast und nicht weißt, wohin damit. Vernünftig ist das aber nicht...

Schorenmeister  13.10.2021, 13:51
@ErsterSchnee

Fakt ist inkassos schicken gerne Mahnbescheide an falsche bzw ältere Adressen . Wenn es wirklich tituliert ist würden sie denke ich direkt pfänden und nicht erst schreiben. Wieso auch das andere ist erfolgreicher

JennyYildiz 
Fragesteller
 13.10.2021, 11:46

Ja okay mal angenommen ich hätte das damals übersehen und muss jetzt zahlen. Wie kann es sein das die Rechnung von 300€ jetzt 1.200€ kosten kann ?

FFFKindergarten  13.10.2021, 11:48
@JennyYildiz

Zinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.

Du kannst aber eh gar nichts mehr machen.

Selbst wenn das falsch ist und die 1200 tituliert haben, ist es durch.

Du schuldest das Geld, was im Titel steht.

Da wird nicht mehr drüber verhandelt. Wenn die 1200 Titel haben, schuldest du 1200.

Du kannst da gar nix gegen machen.

Du hast es versäumt, du hättest dem Mahnbescheid widersprechen müssen.

Das hast du nicht getan, das ist jetzt nicht mehr zu ändern.

Der Ttiel hat Rechtskraft, wie ein Urteil.

Das ist komplett durch.

Chiko135  13.10.2021, 11:54
@JennyYildiz

Weil das die Konsequenzen sind, wenn man langfristig Schulden ignoriert / übersieht / verdrängt / vergisst und deshalb ein Gläubiger rechtliche Schritte einleiten und teure Firmen beauftragen muss, um an sein Geld zu kommen.

Die Forderung des Inkassounternehmens ist berechtigt, sie haben ja schließlich arbeiten müssen und dafür bekommen sie Geld. Genauso wie dein Gläubiger, der Kosten für das Mahnverfahren hatte und Zinsen erhält, weil er so lange auf sein Geld warten mussste.

Agamemnon712  13.10.2021, 12:35
@JennyYildiz

Wende Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.

Wenn eine Forderung tituliert wird, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Agamemnon712  13.10.2021, 11:51
Anwälte sind ziemlich nutzlos

Anwälte können sehr nützlich sein. Es kommt immer darauf an, um was es geht.

Wieso schreibst Du solch einen Unsinn?

Dann MUSST du zahlen und kannst NICHTS machen.
Das meine ich so 1:1, es geht nichts mehr dann.
Du brauchst dann keinen Anwalt, kannst dir jedes Schreiben sparen, du kannst dann zahlen oder sie pfänden.

Das trifft nur dann zu, wenn die Forderung tituliert und begründet ist.

Andernfalls ist es Unsinn.

Chiko135  13.10.2021, 11:58
@Agamemnon712
Ja okay mal angenommen ich hätte das damals übersehen und muss jetzt zahlen. Wie kann es sein das die Rechnung von 300€ jetzt 1.200€ kosten kann ?

Es geht wohl nicht darum, dass die Forderung dem Grunde nach bestritten wird, sondern der/die FS lediglich von der Höhe überrascht ist.

Agamemnon712  13.10.2021, 12:32
@Chiko135
Ich bin mir ziemlich sicher das ich keine Rechnung von 2016 offen habe
Chiko135  13.10.2021, 13:12
@Agamemnon712

Die Aussage "ich bin mir ziemlich sicher" kommt aus der Fragestellung und daher gehe ich davon aus, dass das aus einem späteren Kommentar stanmmende, relativierende "ja, okay, mal angenommen..." eher der Situation entspricht.

Gehalt kann nur gepfändet werden, wenn ein Schuldtitel vorliegt. Ist dies der Fall?

Der Gang zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale kann durchaus richtig sein.

Du solltest jedoch erstmal den Inkassodienst papierschriftlich anschreiben und um Zusendung eines Nachweises über die Forderungsgrundlage ersuchen.

Das wäre meine Empfehlung.

Falls tatsächlich ein Schuldtitel vorliegt, solltest Du Dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto, kurz "P-Konto" umwandeln lassen.