Inkasso Mahnung obwohl nichts bestellt?

6 Antworten

Du rufst dort an und verlangst erst mal eine Kopie der Bestellung, die du angeblich gemacht haben sollst. Manchmal kommt es vor, daß Bestellungen gefaked werden. Aber lass dich bloss nicht darauf ein, denen einen Brief mit deiner Unterschrift zuzusenden. Du musst vor einem gerichtl. Brief keine Angst haben, falls einer kommt, wirst du auf jeden Fall Einspruch erheben (kann man ankreuzen und zurücksenden) - dann muss der Anspruch erst mal geprüft werden, denn ein Mahnverfahren kann theoretisch jeder anfangen, ohne daß das Gericht es anfänglich prüft.

So ein ähnliches Problem hatte ich auch mal, es war eine Fernsehzeitung und der Auftrag war von jemand anderem mit ähnlichem Namen gemacht worden und war unter einer anderen Adresse - die haben dann wohl beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, nachdem die Person dort nicht anzutreffen war und einfach an mich geschickt, aber da hat halt gar nix gestimmt, kein Geb. datum usw. somit hatten die nichts in der Hand.

Aber gib bloss nicht deine Unterschrift raus, damit die nicht irgendwo falsch nachträglich reinkopiert werden könnte!

Das Du eine Kündigung von etwas gemacht hast , was es nicht gibt, ist uncool. Es legalisiert nicht existierendes.

Das Inkasso, muß Dir eine legales Recht vorweisen, auf welcher Grundlage man von Dir Geld will. Also das vorlegen, was die Vertragsursache ist. Sie müssen es Dir als Kopie zusenden !

Lass Dir von beiden Unternehmen eine Vertragskopie schicken ! Steht auf der Zeitung Dein Nahme drauf ? Wenn ja, schick sie einfach zurück. Streiche den Empfänger und schreib drauf zurück an Absender. Vielleicht in einer passenden durchsigigen Folie und dann ab in den Briefkasten. Die müssen das bezahlen. Mit Werbung, kannst Du das auch so machen.

Solange die Dir nichts nachweisen können hast Du nur Mühen ohne die Summe zu bezahlen.

Erst, wenn das Inkasso einen Titel bei Gericht , wegen nicht reagieren, erwirkt hat, wird es brenzlich.

Du kannst dem Inkasso eine Forderung schicken. Eine Forderung, wegen Belästigung und Falschaussage. Als Wehrt nimmst Du das 100fache ihrer Forderungen an Dich. Aber per uno und das Kumulativ, bei jeder neuen Mahnung verdoppelt.

Beispiel:

Ich habe keinen Vertrag mit dir, diesen nicht vorhandenen Vertrag will ich kündigen.

Merkst du wie hirnrissig das ist?

In so einem Fall sind die einzigen Willenserklärungen, die man abgibt:

  • Ein Widerspruch
  • und hilfsweise die Anfechtung.

Hast du nicht gemacht, nein du hast gekündigt, was es gar nicht gab und damit eventuell bejaht, dass es eben doch einen Vertrag gab. Du hast deine Ausgangslage von komfortabel in besch*ssen geändert.


Was kann ich jetzt machen?

Du schreibst einen Widerspruch in dem du erklärst, dass

  • du keine Geschäftsbeziehung zu diesem Unternehmern hast
  • du nicht zahlen wirst
  • du deine Kündigung irrtümlicherweise verfasst hast und diese nur hilfsweise gilt und du dich in erster Linie auf diesen Widerspruch berufst
  • du mit einer Weitergabe deiner Daten an Schufa und co. nicht einverstanden bist
  • du der gerichtlichen Klärung mit Freude entgegen siehst und einem Mahnbescheid widersprechen wirst.
  • du es dir vorbehälst auf negative Feststellung zu klagen.

Daumen drücken. Und gewöhne dir ab zu telefonieren. Vertragsrelevantes klärt man nicht per Telefon. Willenserklärungen gibt man schriftlich ab, per Einwurfeinschreiben. Aber es soll ja Menschen geben die zahlen lieber 100,- € und mehr für nicht vorhandene Verträge als 2,18 € für einen eingeschriebenen Brief.

Wenn Du kein Abo abgeschlossen hast dann mußt Du auch nix zahlen! Die Beweispflicht liegt übrigens nicht bei Dir. Es gibt immer wieder Versuche Leute zu prellen, eine Freundin von mir bekommt fast wöchentlich solche Briefe mit wilden Androhungen, von wegen Inkasso, Gericht oder Schufa. Was allerdings sein kann ist, das Du irgendwo im Internet ein werbefenster weg geklickt hast und somit ein Abo abgeschlossen hast. Das ist natürlich illegal und der Gesetzgeber hat auch hier klar geregelt das so kein Rechtskräftiger Vertrag zu stande kommt. Wenn abewr die SZ selbst sagt das dort nix vorliegt, dann kannst Du ganz gelassen sein. Allen künftigen Briefen widersprechen mit der Aufforderung den Vertrag in Kopie an Dich zu schicken. Dann ist meist Feierabend.

Denen sagen das du eine Kopie des Vertrages sehen willst!