Kann ich das Zeitungaustragen fristlos kündigen, da ich nur 2 Stunden arbeiten darf?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Seit Einführung des Mindestlohnes hat sich auch für Zeitungsausträger was geändert. Die Zeit für das Einlegen der Werbung ist Bestandteil der Arbeit und muss auch bezahlt werden! Dazu gibt es ein Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Nienburg (Az.: 2 Ca 151/15).

Was deinen vertrag angeht: Vermutlich ist der befristet bis zum Jahresende. Ein Kündigungsverbot kann und darf der gar nicht enthalten!

Setz dich hin und kündige schriftlich fristlos wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit laut Jugendarbeitsschutzgesetz. Zusätzlich füge folgenden Satz ein: Hilfsweise kündige ich fristgemäß zum 30.04.16.

Diese Kündigung MUSS am Montag in den Briefkasten. Besser, wenn due s persönlich abgeben kannst! Und deine Eltern müssen das als Erziehungsberechtigte mit unterschreiben.

Akzeptiert der Verlag die FRISTLOSE Kündigung, dann bist du raus aus der Schlepperei. Ansonsten musst du halt die Zähne zusammen beissen und bis Ende April noch durchhalten.

Danke ich werde das mit meinen eltern  besprechen dort anrufen und werde ein brief schreiben. Leider kann ich da nicht persönlich hin ist einfach viel zu weit weg. 

@Mirii2002

Ok. Lass deine Eltern den Anruf machen. Und denk dran: Die Kündigung MUSS schriftlich erfolgen und MUSS morgen in den Briefkasten!

Ich denke mal, bei der (täglich?) benötigten Zeit wird es kaum Probleme geben, dieses Arbeitsverhältnis "außerordentlich" zu kündigen. Mit 13 Jahren neben der Schule noch 7 Stunden zu arbeiten + Hausaufgaben/Vorbereitung ist kaum zumutbar , zumal es das Gesetz in diesem Umfang ja auch nicht zulässt....dessen sollte sich Dein "Arbeitgeber" auch bewußt sein.