Fristlose Kündigung wegen nicht stempeln?
Also ich arbeite in einem groß handel als Aushilfe, Ich arbeite dort seit 3 Jahren, habe einen unbefristeten Vertrag. Stempel aber seit ca 2 Jahren meine Pausen nicht mehr! Weil nach 6 Stunden wird mir die Pause direkt abgezogen und unter 6 Stunden mache ich keine.
Eine zweite Pause Stempel ich nicht immer, weil ich diese oft nicht machen möchte und dazu gezwungen werde die zu machen (bei 7 Stunden, 1 Stunde Pause). Nur wenn ich die verlange Stempel ich diese.
Auf jedenfall haben jetzt manche aus diesem Grunde die fristlose Kündigung bekommen.
Ist das rechtens wenn ich nicht abgemahnt wurde? Vorallem das letzte mal wo ich die zweite Pause nicht gestempelt habe, ist schon zwei Monate her. Können die mich dann dafür fristlos kündigen?
Vielen Dank und lieben Gruß
4 Antworten
Ja, das ist Arbeitszeitbetrug.
Also wenn das kein Kündigungsgrund ist, dann weiß ich auch nicht was einer sein soll...
Irgendwie hab ich generell die Regelung in deinem Betrieb nicht verstanden. Ist denn festgelegt, dass ab 7 Stunden Arbeitszeit eine Stunde Pause zu machen ist? Gesetzlich gibt es diese Regelung nämlich nicht.
Zudem ist mir nicht einleuchtend, ob das Stempeln einer Pause denn nötig ist, wenn sie ohnehin abgezogen wird. Und als Drittes hab ich nicht verstanden, ob du dir denn einen Vorteil verschafft hast, denn wenn die Pause, die du nicht gestempelt hat, ohnehin abgezogen wird, hättest du keine Arbeitszeit hinzugeschummelt.
Dennoch kann es als Verstoß gegen eine Anweisung betrachtet werden, wenn gefordert wird, die Pause zu stempeln und dem nicht Folge geleistet wird. Dann sollte man aber zunächst erwarten, dass es eine Abmahnung gibt. Es ist zudem sehr fragwürdig, wenn ein Betrieb einen Missstand rund zwei Jahre lang hinnimmt und dann von heute auf morgen mit einer fristlosen Kündgung reagiert. Das Nichthandeln des Betriebs über lange Zeit muss der Arbeitnehmer ja so verstehen, dass sein Handeln akzeptiert wird.
Ich würde also mal annehmen, dass eine Kündigung vor dem Gericht angefochten werden kann. Unter Vorbehalt gesagt, das es auf die genauen Umstände ankommt.
Eine fristlose Kündigung in diesem Fall ist ohnehin unverständlich. Wenn der Betrieb den Zustand zwei Jahre lang hinnnimmt, ist es kaum begründbar, dass er den zustand nun fristlos beenden will.
ja, können sie