Wiedermal Fristlose Kündigung Wohnung.

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Weil sie will Ja tahlen aber kann erst ab Mai damit anfangen.

das heißt also Ratenzahlungen leisten?

Tut mir leid, auf dieses Spielchen muß sich der Vermieter nicht wieder einlassen. Die Kündigung ist wirksam und kann auch nicht wieder durch schnelle Zahlung vor dem Räumungstermin ausgeglichen werden!

Eigentlich ist das wieder ein Beispiel, daß man aus Erfahrung nicht immer lernt. Sonst hätte sie nämlich nach ihren ersten Erfahrungen mit der fristlosen Kündigung peinlich genau die Gänge zum Amt wahrgenommen, denn in der Zwischenzeit sollte es sich schon herumgesprochen haben, daß die ARGE mit Leistungskürzungen bei Schlampigkeiten schnell zur Hand ist.

Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand kann nur einmal durch nachträgliche Zahlung ausgeglichen werden.Das ist bereits passiert.

Kommt sie nochmal in Rückstand und sei es auch nur mit einer halben MM kann der VM fristlos kündigen. Die Kündigung bleibt auch bestehen, wenn sie die Rückstände kurzfristig zahlt.

Wer so schludrig ist und auch noch nachrechnet, dass er keine 2 vollen MM in Rückstand gerät, hat es leider nicht besser verdient.

Die fristlose Kündigung ist demnach wirksam!

D. H. korrekte Antwort !

@anitari

danke :-)

Also überleg mal, bei allem Respekt zu deiner Freundin und dir. Aber was würdest du in solch einem Fall als Vermieter tun? Er kennt ja deine Freundin nicht so wie du sie. Ausserdem muss er von der Miete ja auch seine Kosten für die Wohnung bezahlen. Weist irgendwann ist halt mal ein Punkt erreicht wo man nicht mehr will oder auch kann.

Deine Freundin sollte versuchen eine andere Wohnung zu finden, das wär die einfachste und vielleicht auch beste Lösung.

Die Mieterin hat sich  mehrfach NICHT an den Vertrag  gehalten  und  nur  Teilmiete bezahlt. Vertraglich vereinbart wurde  aber  die VOLLE  Miete. Der Vermieter  muss  von dem Betrag monatlich  auch Kosten  an  dritte  begleichen.  Mal  drüber  nachgedacht  dass  die Vermieter  möglicherweise  das  aus der eigenen Tasche draufzahlen  müssen,  weil  von der Mieterin nichts kam?  Solche  Mieter würde ich  auch  nicht haben  wollen  und  umgehend vor  die Tür  setzen.

Zahlt der Mieter trotz einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung wegen wiederholter unpünktlicher Zahlung auch nur ein einziges Mal erneut verspätet, kann das eine Kündigung des Vermieters rechtfertigen.

BGH, Urt. v. 11.01.2006, VIII ZR 364/04