Zeitarbeit, vertraglich Befristung abgelaufen. Direkt im Betrieb anfangen möglich ohne Strafen?
Ich bin seit Ende Mai bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, der Vertrag ist befristet bis 31.08.2018. Ich bin seit dem im gleichen Betrieb eingesetzt.
Darf ich ab 01.09.18 direkt bei dem Betrieb anfangen oder ist das nicht möglich? Würde gern dort bleiben, aber der Betrieb ist nicht bereit Gelder dafür zu bezahlen! Und den Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma möchte ich nicht mehr verlängern.
4 Antworten
Mit ziemlicher Sicherheit ist eine Provision vorgesehen, wenn du von der Verleihfirma in den Betrieb wechselst. Dies zeigt ja auch die Aussage, dass der Betrieb kein Geld dafür zahlen will - denen ist also klar was bei einem Wechsel auf sie zukommt.
Die einzige Möglichkeit wäre, dass du offiziell für eine andere Tätigkeit eingestellt wirst, oder in einem anderen Fachbereich mit einem anderen Vorgesetzten.
Schade...
noch eine Möglichkeite wäre es, wenn du mindestens 12 Monate an den Betrieb ausgeliehen wirst, dann gibt es keine Provision. Aber das möchtest du ja nicht machen.
Richtig, ich möchte für diese Zeitfirma in keiner Weise mehr tätig sein. Verschiedene Gründe die jetzt mein Anwalt klärt. Ich bedanke mich trotzdem für die hilfreichen Antworten 😊
Gerne ✌
Darf ich ab 01.09.18 direkt bei dem Betrieb anfangen oder ist das nicht möglich? Würde gern dort bleiben, aber der Betrieb ist nicht bereit Gelder dafür zu bezahlen!
Dann weiß der Betrieb das eine direkte Übernahme nicht möglich ist und somit kannst Du da nicht am 1.9. anfangen.
Es kann gut sein, dass es Vereinbarungen zwischen Ver- und Entleiher gibt, die nach Ende der Beschäftigung noch einige Monate eine Auslöse vereinbaren.
Das weiß jedoch nur der Entleiher. Wenn er dich zum 01.09. einstellt, muss er entweder seine vertraglichen Pflichten erfüllen und die Auslöse zahlen (ob er will oder nicht) oder er lässt es. Oder es gibt keine solche Vereinbarung über den Verleihzeitraum hinaus. Welche Vereinbarungen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffen wurden, sollte der Betrieb ja wissen.
Schau in deinen noch gültigen Arbeitsvertrag, wenn diesbezüglich nichts vermerkt ist, darfst du unbeschränkt arbeiten, wo du willst.
In meinem Vertrag steht nichts. Allerdings kenne ich den Vertrag zwischen Einsatzbetrieb und Leihfirma nicht.
Das kann dir egal sein, den hast du nicht unterschrieben.
Danke, den gibt es leider nicht, dort wird nur eine Tätigkeit ausgeübt.