Zeitarbeit: Nachtzuschlag und Weihnachtsgeld?

7 Antworten

Nachtzuschläge bekommst Du für die Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr in Höhe von 25 %. Wenn Weihnachtsgeld im Tarif vorgesehen ist, bekommst Du auch dieses. Das ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: 1. Es kann sein, dass Du aus der Probezeit raus sein musst. 2. Du musst beim Zahlungstermin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sein 3. Du scheidest nicht vor dem 31.3.2012 aus. (Wenn doch, und Du hast selbst gekündigt, werden sie es zurück fordern). Warst Du am 1.1.2011 noch nicht im Unternehmen, bekämst Du Weihnachtsgeld anteilig.

Ich weiss nur, dass wenn es im Vertrag steht, die Zeitfirma auch Weihnachtsgeld bezahlt, das bezahlt aber nicht die Einsatzfirma, wo du hingeschickt wurdest.

Am besten wird dir da dein Arbeitgeber auf die Sprünge helfen. Was ich nicht verstehe, warum hast du das nicht bei der Einstellung geklärt?