Promotion trotz E10 Stelle?

1 Antwort

Die Eingruppierung hängt nicht an deiner Arbeitszeit. Wenn du Tätigkeit der E10 ausführst, ist es irrelevant, ob du dies mit 10% der regelmäßigen, wöchentlich Arbeitszeit oder mit 100% machst. Deine Tätigkeit soll sich ja nicht ändern.

Wenn du neben der Vollzeitstelle studieren willst, wirst du vermutlich deine Arbeitszeit reduzieren müssen. Die Unizeit/ Vorlesungen ist keine Arbeitszeit. Wenn du dann im Rahmen eines großzügigen Gleitzeitkonto anwesend bist: übst du die Tätigkeit wie bisher aus.

Knackpunkt ist dann die wissenschaftliche Forschung: zum einen benötigst du hierfür die Möglichkeit beim AG, zum anderen weicht dies vermutlich von deiner jetzigen Tätigkeit ab und erfordert unter Umständen die Zustimmung einer anderen Abteilung. Kann dir also verweigert werden. Was dem AG nutzt, entscheidet er selbst.

Alternativ kann man natürlich mit dem AG über die Möglichkeit des dualen Studium verhandeln.