Monatliche Vergütung vs. Stundenlohn?

4 Antworten

Grundsätzlich ist der AG genau so an den Arbeitsvertrag gebunden wie der AN.

Hast Du den AG schon mal drauf angesprochen dass er Dir die vereinbarten Wochenstunden nicht gibt, Du diese aber gerne arbeiten würdest? Macht Dein AG die Arbeitspläne selbst oder ein anderer Vorgesetzter?

Wenn Du dem AG Deine Arbeitskraft anbietest und Deinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen willst, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug, wenn er Dir nicht genug Arbeit gibt.

Es können dann keine Minusstunden entstehen und es muss nicht nachgearbeitet werden. Der AG muss Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Wenn er Dir etwas von "zu wenig Arbeit" erzählt, ist das sein Problem, er trägt das Betriebsrisiko und nicht Du.

Etwas problematisch kann es allerdings werden wenn Du in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (Teilzeit und Minijob werden entsprechend aufgerechnet) arbeitest oder noch nicht länger als 6 Monate im Betrieb bist. Da wird mancher AG auf die Idee kommen den AG zu kündigen der auf sein Recht besteht, da das Kündigungsschutzgesetz hier nur in wenigen Ausnahmen greift.

Leider ist "Recht haben" und "Recht bekommen" nicht immer das selbe. Hier musst Du entscheiden ob Du etwas unternimmst.

Wenn Du schon länger im Betrieb bist und es ist kein Kleinbetrieb, solltest Du den AG mal auf den § 615 BGB hinweisen und auch darauf dass er den Arbeitsvertrag mit den 39 Stunden zu beachten hat und nicht einseitig Änderungen (Stundenkürzung) vornehmen darf.

Es steht drin, dass Du auf 39h eingestellt bist?

Nichts von wegen flexibel oder so?

Der genaue Wortlaut des Vertrages könnte sehr wichtig sein.

(Auch n Frage wert: wenn Du vonA nfang an immer nur 36h arbeitest, was haben sie dann z.B. wegen Arbeitszeitkonto gesagt? Das wäre ne verständliche Lösung.. der Lohn bleibt, aber Du baust ein bisschen Minusstunden auf, die Du wieder ausgleiche kannst.)

Davon war keine Rede. Den genauen Wortlaut findest du im Kommentar darunter 

Wenn Du einen Arbeitsbertrag für 39 Wochenstunden hast, dann gilt das. Ohne daran zu rütteln und zu deuteln.

Dazu bräuchte man den genauen Wortlaut des Vertrags. Vielleicht einfach mal ein Bild hochladen?


(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden wöchentlich

(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Regelungen und Erfordernisse 

(3) bei der Einführung von Kurzarbeit ......

Vergütung

(1) der Ag verpflichtet sich dem Arbeitnehmer 

Eine monatliche bruttoVergütung in Höhe von 1560,00 eur jeweils zum Anfang des folgemonats zu zahlen

Einen Stundensatz in Höhe 10€ zu bezahlen 

Das wäre der genaue wortla

@Fratella85

"Eine monatliche bruttoVergütung in Höhe von 1560,00 eur jeweils zum Anfang des folgemonats zu zahlen

Einen Stundensatz in Höhe 10€ zu bezahlen"

Das es da so drinsteht kann ich kaum glauben. Entweder da fehlt etwas zwischen oder es fehlt irgendwo ein Wort. Satzzeichen sehe ich auch keine.

@Fratella85

Da müsste eigentlich ein Passus gestrichen sein. Allerdings würde ich das so lesen
"Der Ag verpflichtet sich dem Arbeitnehmer eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 1560,00 Euro jeweils zum Anfang des Folgemonats zu zahlen." Der halbsatz danach hätte in meinen Augen keine Relevanz, da er nichts aussagt. Auf jeden Fall sehr seltsam, hätte ich so niemals unterschrieben.