Zeichnung in Auftrag gegeben, wer hat die rechte am bild?

6 Antworten

Nachdem gezahlt wurde ist es dein Eigentum und damit kannst du machen was du willst

Kannst du das Irgendwie nachweisen? Das muss ja irgendwo geregelt sein.

Diese Aussage ist nicht richtig.

Sie behält das Recht am Bild. Wenn du für dich Privat das Bild veränderst ist es OK. Nicht aber, wenn du es jemanden anderen zeigst, verkaufst o.ä.

Wenn du das nächste mal ein Bild in Auftrag gibst, dann musst du es ausdrücklich erwähnen mit dem Kauf auch die Rechte am Bild zu bekommen. Am besten ist sowas auch mit Vertrag zu regeln.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 39 Änderungen des Werkes

(1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.

(2) Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Aus meiner eigenen Erfahrung als Grafiker sage ich, dass man das Recht auf Änderungen immer vor der Auftragserteilung vertraglich vereinbaren muss. Wenn das nicht geschieht, dann sind Änderungen am Werk durch den Auftraggeber nicht zulässig. Tut mir leid, aber das ist die Rechtslage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Urheberrechte sind nicht übertragbar, ihr hättet in einer Art Vertrag schon festhalten müssen, dass Bearbeitungsrechte übertragen werden. Ansonsten hast du nur ein Nutzungsrecht.