ZBI & ZBII verloren - Oldtimer Traktor?

3 Antworten

Wenn es von dem Opa zB ein Testament gibt, in dem der Schlepper mit aufgeführt ist und dazu einen Erbschein, dann reicht das als Eigentumsnachweiß. Ansonsten den schon erklärten Weg über die EV. Dann geht es zum TÜV und mit dem Mängelbericht wieder zur Zulassungsstelle. Der Mängelberich sollte natürlich die Erteilung einer Plakette bestätigen.

Übrigens kann der TÜV auch nur mit der Fahrgestell-Nr eine HU machen!

xAnonymous33 
Fragesteller
 26.02.2019, 17:28

Ein Testament o.ä. gibts leider nicht. Aber gut, dann werde ich wohl den Weg über die EV nehmen. Wusste gar nicht, dass es im endeffekt so "einfach" ist.

verreisterNutzer  27.02.2019, 08:50
@xAnonymous33
Wusste gar nicht, dass es im endeffekt so "einfach" ist.

einfach schon.... aber die Tragweite ist nicht zu unterschätzen. "an Eides statt" zu versichern darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer hier wissentlich etwas falsches angibt, begeht einen Meineid und steht schon mit einem Bein im Gefängniss ! ! !

xAnonymous33 
Fragesteller
 28.02.2019, 22:01
@verreisterNutzer

Das mag stimmten. Aber eben halt nur wenn man etwas falsches angibt. Der Traktor ist halt schon seit er gebaut wurde in dem Besitz unserer Familie und hatte nie einen anderen Halter oder Eigentümer.

xAnonymous33 
Fragesteller
 01.03.2019, 13:38

Ich habs heute leider verpeilt bei der Zulassungsstelle anzurufen. Aber was müsste ich dafür denn alles mitbrigen? Wir würden am Montag gerne dort hin. Den Schlepper selber? Oder reicht einfach nur das Kennzeichen, Bilder vom Typenschild und einige vom Schlepper?

EddiR  01.03.2019, 16:31
@xAnonymous33

Nein, so einfach geht das leider nicht!!! Meines Wissens, und da lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren, muß (sollte) der Schlepper erst mal zum TÜV.

Die können eine Hauptuntersuchung auch an einem abgemeldeten Fahrzeug machen. Dann steht eben nur die Fahrgestell-Nummer und der Typ drin.

Nur nicht selber fahren sondern auf einem Trailer!

Mit dem Mängelbericht, Perso oder RP, einer EVB und den anderen zur Zulassung notwendigen Papiere (online) kann man dann zur Zulassungsstelle gehen und einen neuen Brief (ZB II) beantragen. Auch die EV gibt es online als Vordruck, machen die aber zur Not auch auf der Zulassungsstelle.

Das kann alles zusammen erfolgen und man kann dann auch gleich zulassen.

xAnonymous33 
Fragesteller
 01.03.2019, 22:18
@EddiR

Die Frage war eigentlich auf die EV bezogen. Dass es die auch im Netz gibt, wusste ich gar nicht. Ich habe sie mir mal angeschaut und das Problem ist welches ich gerade erkannt habe, ist: In dem Formular bezieht es sich nur auf den eigenen Besitz. Allerdings hat meine Mutter weder den Brief noch den Schein jemals besessen. Es war ja schließlich ihr Vater und nicht sie. Wäre es also doch besser die EV direkt vor Ort mit jemandem zusammen auszufüllen?

Ich hatte so oder so vor den Schlepper mit nem Trailer dort hin zu brigen. Schließlich sind 36km mit eine Geschw. von max 16km/h doch ziemlich nervig.

Nur bleibt die Frage, ob ich den Schlepper für die EV vor Ort nun mit brigen soll oder nicht, immer noch offen.

EddiR  02.03.2019, 07:30
@xAnonymous33

Für die EV brauchst den Schlepper nicht mitbringen. Aber wenn Du dann auch zulassen willst, muß der mit dem Trailer zum TÜV. Und den Mängelbericht.... DEN mußt mitnehmen!

Mach das mit der EV mit einem Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle. Denen die Situation schildern und dann die EV machen. sollte eigentlich ohne Probleme klappen.

xAnonymous33 
Fragesteller
 02.03.2019, 10:38
@EddiR

Alles klar, dann weiß ich bescheid.
Es geht momentan nur um die EV und nicht um die Zulassung selber, da der Schlepper aktuell sowieso nicht durch den TÜV kommen würde, macht es einfach keinen Sinn jetzt ne Vollabnahme zu machen.

Ja, die Möglichkeit gibt es. Frag mal bei der Zulassungsstelle nach. Ich glaube mich an einen ähnlichen Fall zu erinnern, wo eine eidesstattliche Erklärung bzgl. des Eigentums abgegeben werden musste.

verreisterNutzer  26.02.2019, 16:23

Vollkommen richtig

Wie sonnenperlchen schon geschrieben hat genügt die eidesstattliche Versicherung, dass man Eigentümer des Kfz ist. Die Zulassungsstellen halten das Dokument als Fragebogen bereit, wird mit einem Beamten gemeinsam ausgefüllt, vorgelesen und die Tragweite einer eidlichen Falschaussage erläutert (Meineid). Gebühren zahlen und neue Papiere beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
xAnonymous33 
Fragesteller
 01.03.2019, 13:37

Ich habs heute leider verpeilt bei der Zulassungsstelle anzurufen. Aber was müsste ich dafür denn alles mitbrigen? Wir würden am Montag gerne dort hin. Den Schlepper selber? Oder reicht einfach nur das Kennzeichen, Bilder vom Typenschild und einige vom Schlepper?

verreisterNutzer  01.03.2019, 14:07
@xAnonymous33

Es genügen die Fahrzeugdaten (FIN, nach Möglichkeit die technischen Daten, letzter bekannter Halter letztes bekanntes AKZ) und ein gültiger Personalausweis. Das Kennzeichen ist ja bekannt und muss nur zum entstempeln oder zur Zulassung vorgelegt werden.

xAnonymous33 
Fragesteller
 01.03.2019, 22:24
@verreisterNutzer

Achso okay, gut. Aber wozu die Technischen Daten? Die sucht doch später bei der Vollabnahme sowieso der TÜV raus.
Und wieso ist das Kennzeichen bekannt? Es ist doch aus einem alten Zulassungsbezirk welcher Geschlossen wurde. Und ich bezweifle dass man bei der Übernahme 1972 alle Dokumente Digitalisiert hat. Außerdem ist auf unserem Kennzeichen noch immer die Kreis Plakette drauf, also bezweifle ich, dass er überhaupt offiziell abgemeldet wurde.