Tuning - Brauch man Fahrzeugbrief und/oder Schein?

4 Antworten

Du benötigst wenn im Anschluss der Anbaubestätigung noch eine Berichtigung der Papiere vorgesehen ist nur die ZB Teil I (ehemals Fahrzeugschein).

ZB Teil II (ehemals FZ Brief) benötigst du nicht, dieser wäre zusätzlich bei "Grundänderungen" nötig wie z.B. Änderung der Leistung durch Leistungssteigerung, Änderung Anzahl der Sitzplätze.

Hi,

also wenn der Schein bei der Bank liegt, wirst du den Wagen sicherlich finanzieren oder leasen, hier musst du aufpassen, beim Leasing ist es unter Umständen sogar verboten an dem Auto irgendwetwas zu verändern.

LG

fahrzeugbrief brauchste nicht. fahrzeugschein reicht. dort werden die änderungen vom tüv eingetragen / angehängt.

Ich denke, du kriegst Zettel dazu, die du mitführen musst.