Freibetrag bei pendeln zur Arbeit (Berufseinsteiger)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um die Werbungskosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen zu lassen, musst du einen Antrag auf einen zusätzlichen Freibetrag zu deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen bei deinem Finanzamt stellen.

Bei einer einfachen Fahrtstrecke von 29 km, kämst du auf rund 2.000 € Werbungskosten (29 * 230 Tage * 0,30). Davon wird aber der ohnehin beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Werbungkostenpauschbetrag von 1.000 € abgezogen (weil er ja schon automatisch einberechnet ist). Du könntest also noch einen Freibetrag von gut 1.000 € eintragen lassen. Das wären gut 83 €, auf die pro Monat keine Lohnsteuer abgeführt wird.

Hey, vielen Dank für die Antwort. Könntest dass mit dem Werbungskostenpauschalbetrag nochmal erläutern welcher "automatisch einberechnet" ist? Der wird dann zur Steuererklärung relevant oder wie verstehe ich das ? 

Ah, gut zu wissen! Ich hab das bisher immer erst bei der Steuererklärung angegeben.

Gibt's einen Vorteil, wenn man diesen Antrag stellt, im Vergleich zur Steuererklärung?

@Elli113

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird der Unterschiedsbetrag aus dem erhaltenen Einkommen und den abzugsfähigen Werbungskosten (= alle Aufwendungen, die man hat, um seinen Beruf ausüben zu können) als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung herangezogen.

Unabhängig, wir hoch die tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten sind, wird immer mindestens ein pauschaler Betrag von 1.000 € abgezogen.

z.B.  Verdienst 30.000 € und A) man weist keine Werbungskosten nach oder B) Werbungskosten von 3.000 werden nachgewiesen

-> A bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 29.000 und B von 27.000

Der Werbungskostenpauschbetrag wird nicht nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, sondern bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug (außer bei Steuerklasse VI)

@Steuerbaer

@ Elli113: Im endeffekt wirken sich beide Vorgehensweisen gleich aus. Wenn man sich einen zusätzlichen Freibetrag eintragen lässt, wird unterjährig weniger Lohnsteuer abgezogen - dafür fällt logischerweise die Erstattung, die man mit der
Steuererklärung erhält, knapper aus :)

@Steuerbaer

Danke für deine Mühe & ausführliche Antwort. 

Praktisch gesehen gebe ich zB. bei diesem Rechner: http://www.handelsblatt.com/brutto-netto-rechner/

Bei einem Brutto-Monatslohn um zu sehen wieviel ich Netto habe nun bei Monatsfreibetrag 1000 EUR ein? (Rest Stkl.1, NRW, 1993 geboren, keine Kinder)

@Niico93

genau :)

@Steuerbaer

Top, danke Dir!

@Niico93

sorry, 1.000 ist der jahresbetrag. Wenn du das monatliche Nettoeinkommen ermitteln möchtest, musst du den betrag / 12 rechnen, also nur 83 eintragen

@Steuerbaer

Danke! Dann bleib ich lieber dabei, am Ende abzurechnen ;-)

Du kannst das beim Finanzamt beantragen mit dem Freibetrag. Der Arbeitgeber bekommt das dann über die Estam Abfrage mitgeteilt.

1000 Euro bekommst du ja eh pauschal angerechnet, kannst also noch 1000 Euro für das Jahr ansetzen als Freibetrag. Kannst du machen, sobald du deinen Vertrag hast. 

Ich persönlich würde das aber nie machen (habe 40 km einfache Fahrt). Mit dem Freibetrag bekommst du ca. 15 - 20 Euro mehr raus (je nach Einkommen), das merkt man kaum, finde ich. 

Ohne Freibetrag machst du am Jahresende eine Steuererklärung und dann bekommst du alles auf einen Schlag raus, wenn du noch was extra abzusetzen hast, dann noch mehr. Und wenn man da so 300 Euro oder mehr auf einen Schlag bekommt, ist das für mich sehr viel mehr als 20 Euro im Monat. 

Muss aber jeder selbst wissen, wie er es lieber mag. 

Wenn du jetzt erst mit dem Arbeiten anfängst, dann bekommst du bei der ersten Steuererklärung eh die ganze Steuer raus, da das Einkommen ja auch das ganze Jahr gerechnet wird. Da bringen dir die Fahrkilometer eh nicht mehr viel bzw. gar nichts. 

Und dein Freibetrag für dieses Jahr würde sich ja eh auf die Hälfte verringern, weil du die Strecke ja nicht 220 mal gefahren bist im Jahr, sondern nur 110 mal und da bist du gerade mal am Freibetrag von 1000 Euro, die du ja eh schon hast. Vermutlich wirst du da den Freibetrag erst für nächstes Jahr erhalten. 

Mir ist jetzt nicht ganz klar, was du mit "Freibetrag" meinst. Es gibt diverse Freibeträge im Steuerrecht, die wichtigsten findest du hier:

http://www.steuerklassen.com/steuerfreibetrag/

Meinst du eventuell die Entfernungspauschale, im Volksmund auch Pendlerpauschale genannt?

Diese Pauschale mindert die zu versteuernden Einkünfte; und zwar um 0,30 € für jeden zurückgelegten Kilometer (einfach gerechnet).

Was bedeutet das? Also: du hast im Jahr 2017 einen Betrag x verdient und dafür einen Betrag y an Einkommenssteuern gezahlt. Dann machst du deine Steuererklärung, gibst alles an, was du absetzen kannst, also auch die zur Arbeit gefahrenen Kilometer und gibst alles ans Finanzamt weiter. Die verrechnen dann den Betrag y, den du gezahlt hast, mit dem, was du steuermindernd geltend machen kannst, und du bekommst einen Betrag z zurück ;-)

Also: Steuererklärung nicht vergessen.

Wenn du beim ersten Mal noch nicht klarkommst, wende dich doch entweder an die Lohnsteuerhilfe oder einen Steuerberater.

Hey, meinte damit dass es wohl auch die Möglichkeit gibt diese Pendlerkosten schon vor der Steuererklärung beim Finanzamt geltend zu machen durch die Angabe eines Freibetrages. Womit man dass was Du meintest was man am Ende zurückerhält schon im voraus verrechnet durch monatlich eben mehr Geld. 

Mir ist jetzt nicht ganz klar, was du mit "Freibetrag" meinst.

 

Er möchte einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das hat mit dem Freibetrag aber nichts zu tun.

Du musst hier einfach nur einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen. Die Formulare hierfür findest Du im Internet.

Dort gibst Du u.a. die voraussichtlichen Einkünfte und die Arbeitswege an. Das Finanzamt ermittelt hieraus dann den Freibetrag (den legst Du also nicht selbst fest).

An den Arbeitgeber musst Du nichts melden. Das passiert automatisch.

ab wann würde ich diesen Freibetrag am Gehalt feststellen wenn alles schnellstmöglich abliefe.

 

Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhältst Du einen entsprechenden Bescheid.

Der Antrag ist übrigens jährlich zu stellen. Ab 2018 kannst Du dann aber den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung benutzen.

Dort gibst Du dann nur die Änderungen zum Vorjahr an.

Diese Formulare findest Du dann auch im Internet. 

Im übrigen bist Du dann zur Steuererklärung verpflichtet.

Den Freibetrag kann man beim Finanzamt beantragen. Früher wurde er dann auf die Steuerkarte eingetragen. Wie das jetzt weitergeleitet wird, weiß ich nicht. Da kann Dir das Finanzamt aber sicherlich weiterhelfen.