AOK steuerlich abzugsfaehig?

3 Antworten

Die Beiträge sind Sonderausgaben (§ 10 EStG).

Sie werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und mindern so dein zu versteuerndes Einkommen. Dies ist die Grundlage für die Belastung mit Einkommensteuer.

Ich bin kein Experte für Versicherungen.

Ich vermute, dass es beim Einkommenssteuerjahresausgleich auch geprüft wird, ob deine Zahlungen an die Krankenkasse übers Jahr in der richtigen Höhe waren. Dabei gibt es auch Freibeträge oder auch Rückzahlungen. Mein Steuerberater läßt mich übers Jahr auch alle Medikamentenrechnungen etc. sammeln. Das fließt alles in die Berechnungen mit ein.

Das deutsche Steuerrecht ist leider so kompliziert, dass man es ohne Hilfe eines Steuerberaters nur schwer schafft selber seine Erklärung korrekt auszufüllen.

Wenn da schon was von Steuer draufsteht. Schön zum Päckchen für den Steuerausgleich dazulegen.

Ich bin kein Experte für Versicherungen.

Fürs Steuerrecht auch nicht ;)

Ich vermute, dass es beim Einkommenssteuerjahresausgleich auch geprüft wird, ob deine Zahlungen an die Krankenkasse übers Jahr in der richtigen Höhe waren.

Nein. Bei der Einkommensteuererklärung wird nicht geprüft, ob die Krankenversicherung in der richtigen Höhe bezahlt wurde.

Hallo,

wenn für das Kalenderjahr, in dem die Beiträge gezahlt wurden, auch Lohn- oder Einkommensteuer gezahlt wurde/wird, können die Krankenversicherungsbeiträge von den Einnahmen abgezogen werden. Es werden dann ggf. Steuern nach Ablauf des Jahres bei der Steuererklärung erstattet.

Die Beiträge selbst werden nicht erstattet.

Gruß

RHW