Wird Kindergeld beim Wohngeld berücksichtigt?

5 Antworten

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Kommt drauf an, reden wir wirklich von Kindergeld oder von weitergeleitetem Kindergeld?

Im Falle der Weiterleitung von Kindergeld (z. B. überweisen die Eltern dem auswärts studierenden Kind das Kindergeld) ist es kein Kindergeld mehr sondern Unterhalt und der ist wohngeldrechtlich als Einkommen zu berücksichtigen.

Ist es jedoch das "ganz normale" Kindergeld, das Eltern für die bei der Wohngeldberechnung berücksichtigten Kinder beziehen, bleibt es als Einkommen anrechnungsfrei.

Nein.

Das Wohngeld hat keinerlei Einfluß auf Berechtigung und Höhe des Kindergeldes und das Kindergeld wird bei dem Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet.

Nur wenn das Kind selber das Kindergeld bekommt, dann zählt es als Einkommen, weil es dann als Unterhaltsleistung der Eltern gilt !

Ja. Es wird als Einkommen(sart) gewertet (was es ja auch ist...) 

Nein.

@Bitterkraut

Wenn es das Kind selber bekommt dann schon, denn dann wird es als Unterhaltsleistungen der Eltern gewertet und das wäre anzurechnendes Einkommen !