Jugendamt - Antrag Wohngeld
Aufgrund extremer Familienkonflikte und daraus folgend gesundheitlichen Folgen hab ich die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu beantragen (19).
Dieses Gespräch fand vor 2 Monaten statt und ging in einer Meinungsverschiedenheit aus. Wenn ich nun Wohngeld bekomme (Die Regel, erst mit 25J. Wohngeld zu erhalten gilt somit nicht mehr bei mir!), erhalte ich Wohngeld auch noch nach dem Abitur, oder endet sie gleichzeitig mit dem Abitur? Da sonst der Antrag keinen Sinn macht und ich weiter bei Freunden wohnen müsste....
5 Antworten
Wohngeld beantragt man nicht beim Jugendamt sondern bei der Kommune. Geh mal zum Bürgeramt und nimm die Unterlagen mit, die du vom Jugendamt hast, Wohngeld gibt es, solange du in dieser Lage bist. Ist die Schule vorbei, kommt eine Ausbildung in Frage - dann wird neu gerechnet, ob du weiterhin Wohngeld bekommen kannst (hängt halt vom Lehrlingsgeld ab). Findest du nicht gleich eine Lehrstelle, geh zum Arbeitsamt, dann brauchst du ALG II und auch da werden Kosten der Wohnung bezahlt (aber ohne Strom).
Hast du eine eigene Wohnung und wenig Einkommen, kannst du beim Arbeitsamt (Sozialstelle) Wohngeld beantragen. Die entscheiden über die Höhe, wenn du die Miete, Versicherungen und Ausgaben nachweisen kannst. Ein geringfügiger Teil wird aber als Eigenanteil als angemessen berechnet.
Der Bescheid gilt immer erstmal für 1 Jahr. Änderungen deiner Lebensverhältnisse musst du dann denen sagen. z.b wenn du nach dem Abi einen Job annimmst und weißt wieviel Einkommen du dann hast.
Ruf doch die Wohngeldstelle bei euch an,die können dir näheres mitteilen;) Natürlich würdest du weiterhin Wohngeld bekommen,ich denke nur wenn du beruflich tätig sein wirst...Genau weiß ich das nicht...Frag einfach da mal nach=))
das entscheidet normalerweise deine verdienstbescheinigung mit, mußt nochmal nachfragen.