Zahlt Privathaftpflicht die Selbstbeteiligung bei Mietwagen (Fremdverschulden)?

7 Antworten

Erstens ist das meiner Ansicht nach kein UNFALL-Ereignis welches die Vollkasko betrifft; wenn überhaupt wäre es ein Betriebsschaden.

Zweitens sehe ich gar kein schuldhaftes Handeln des Schiebetür-Öffnenden!

Was drittens dazu führt, dass man sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Inanspruchnahme durch den Vermieter wehren sollte!!

Ich bin zwar kein Versicherungsexperte- meines Wissens schließen die Privathaftpflichten die Dinge, die sich um den Betrieb eines KfZ handeln bzw. die Dinge die durch andere Versicherungsarten (wie Kasko) geregelt werden könnten aus. Davon abgesehen frage ich mich, wie durch ein zu schnelles Öffnen einer Schiebetür solch eine Schadenssumme entstehen kann- ggf. könnte man hier auch einen technischen Defekt am Fahrzeug deklarieren oder generell die Schadenshöhe in Zweifel ziehen.

@Joergi666: Danke für deine Antwort. Die Schadenshöhe resultiert aus den entstandenen Folgeschäden (u.a. Lackarbeiten an der Führungsschiene der Schiebetür) und der Reparatur der Schiebetüraufhängung (lt. Kostenvoranschlag der Mietagentur). Natürlich könnte man einen technischen Defekt unterstellen (Beweispflicht)? Sprich, ich als Mieter bleibe jetzt auf den 1.050 Euro Selbstbeteiligung der VK sitzen, obwohl ich für den Schaden rein gar nichts kann? :(

@namastenamaste

ich fürchte schon- alternativ könntest du ggf. Schadensersatz vom Beifahrer geltend machen (unabhängig davon, dass seine Versicherung nicht zahlen muss)

@Joergi666

ich fürchte schon- alternativ könntest du ggf. Schadensersatz vom Beifahrer geltend machen

Weshalb ? Der Beifahrer machte die Tür auf und sie fiel aus der Verankerung.

Eine Schuld des Beifahrers kann ich nicht erkennen. Und somit hat auch dessen Privathaftpflichtversicherung eindeutig auf die Vollkasko-Versicherung des Verleihers verwiesen.

Ein Autoverleih darf nur Autos im verkehrssicheren Zustand, und dazu gehört auch eine ordnungsgemäß eingebaute Schiebetür herausgeben.

@Apolon

in meiner Antwort habe ich ja auch geschrieben, dass mir die Sache mit der Tür komisch erscheint- die Beweislast dürfte hier aber eher beim Fragesteller liegen- kann er das nicht beweisen, muss er eben den Klageweg beschreiten, zahlen oder den Mitfahrer in die Haftung nehmen. dessen Versicherung lehnt aber nicht vordergründig aufgrund mangelndem Verschulden ab, sondern schlichtweg wegen der Benzinklausel.

@Joergi666

Verwirrung pur! :( Es stehen mehrere Ansätze im Raum:

1. Benzinklausel der priv. Haftpflicht gilt und verweist auf VK des Kfz = ich bleibe unverschuldet auf 1.050 Euro SB sitzen... wer zahlt mir die 1.050 Euro? Der Verursacher aus eigener Tasche oder dessen Haftplicht?

2. Benzinklausel der priv. Haftpflicht findet keine Anwendung, da Verursacher weder Mieter noch Fahrer = Haftpflicht übernimmt die Kosten für die Reparatur (1.800 Euro) oder zumindest die SB der VK (1.050 Euro)?

3. Kein Schaden in Folge eines Unfalls und kein schuldhaftes Handeln des Verursachers = weder Ich noch mein Freund kann seitens des Vermieters beansprucht werden? Der Vermieter bleibt auf dem Schaden sitzen?

Wirklich ein sehr kniffliger Fall, der uns umfassend beschäftigt...

@namastenamaste

Fakt ist - keine Versicherung zahlt bzw. muss zahlen. Zu prüfen wäre zunächst, ob die Forderung des Verleihers überhaupt berechtigt ist - du müsstest ggf. beweisen, dass die Tür nicht richtig befestigt war (dass ginge wahrscheinlich nur mit einem KfZ Gutachter, der an einem gleichen Modell ggf. testen / beurteilen müsste, ob man eine Tür durch " falsche Bedienung " überhaupt vom Auto trennen kann). Kann man nachweisen, dass eine Tür bei richtiger Montage überhaupt nicht so vom Fahrzeug getrennt werden kann, ist man aus jeglicher Haftung raus. Ich habe selber ein Dienstfahrzeug mit Schiebetür - bei diesem Fahrzeug sind mir schon mindestens 200 Kilo Terassenplatten von innen mit Schwung bei einer Kurvenfahrt gegen die Tür gerutscht, dann bin ich einmal mit offener Tür schwungvoll vor einen Metallpoller gefahren und mit viel Kraft wurde die Tür schon unzählige Male geöffnet oder geschlossen- die Tür befindet sich aber immer noch am Auto. Als gelernter Industriemechaniker der im Ausbildungsbetrieb Schließsysteme für Autos hergestellt hat, kann ich die technische Konstruktion von solchen Türen auch nachvollziehen- deshalb bezweifel ich, dass der Wagen technisch o.k. war- aber das müsstest du eben beweisen. Du bist der Verrtragspartner des Verleihers, deswegen haftest du auch für die Schäden, die während der Verleihung am KfZ entstehen. Du kannst aber wiederrum Schadensersatz geltend machen von Personen, die dir aus Versehen oder mit Absicht einen finanziellen Schaden zugefügt haben. Diese Personen können sich wiederrum eben mit einer Privathaftpflicht gegen versehntliche Schäden absichern- wobei aber leider genau ein solcher Sachverhalt nicht mit einer Privathaftpflicht abgesichert werden kann. Ergo müsste eine solche Person den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Da mein Sozius seine Jacke mitnehmen wollte, hat er die hintere Schiebetür geöffnet (ggfs. etwas ruckartig), die dabei leider aus der oberen Verankerung gesprungen ist.

Dass dies ein Verschulden des Freundes ist, möchte ich mal bezweifeln. Meiner Meinung handelt es sich hier um einen Schaden durch fehlerhaften Einbau der Schiebetür, der nicht vom Mieter zu erstatten ist.

Was meint denn der Kfz-Sachverständige hier zu ?

Ich würde hierzu einen Anwalt beauftragen, die Sache zu klären.

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Eine ähnliche Geschichte ist mir auch schon mal bei einem Leihwagen vor Jahren passiert - Opel Vectra - als ich aussteigen wollte fiel die Fahrertür aus der Verankerung auf den Boden. Der Autoverleih hat ohne Worten die Kosten voll übernommen - und ich bekam ein anderes Fahrzeug.

Unabhängiger Kfz-Sachverständiger wurde bislang nicht zu Rate gezogen. Der Vermieter beruft sich bisweilen lediglich auf die Aussage lt. Kostenvoranschlag seiner Haus-und-Hof-Werkstatt...

@namastenamaste

Also ist über die Ursache, dass sich die Schiebetür löste nichts bekannt. Warum sollte denn dann der Mieter den Schaden übernehmen ?

Wenn die Forderung weiter bestehen bleibt - Anwalt einschalten.

Das ist ein Betriebsschaden. Die private Haftpflichtversicherung schließt so gut wie alle Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ aus.

Kannst du unter "Benzinklausel" nachlesen.

Der Leihwagenfirma und der Vollkaskoversicherung ist das egal. Du kannst aber den Mitfahrer privat in Anspruch nehmen.

Im Vertragsverhältnis zwischen Mietagentur und mir als Mieter gilt ggfs. diese "Benzinklausel". Allerdings verstehe ich nicht, weshalb ich auf den Kosten der Selbstbeteiligung der VK sitzen bleiben sollte, obwohl ich für den Schaden nicht verantwortlich bin...

@namastenamaste

bzw. wie kann ich den Mitfahrer privat in Anspruch nehmen?

Ich würde es über die Privathaftpflichtversicherung des Freundes versuchen. Der Hergang muss halt eindeutig klar werden, dass es der zu hohe Energieeinsatz des Freundes war, der die Tür beschädigt hat. Er wollte sich beeilen oder war aufgeregt, es war bestimmt kein Vorsatz.

Die private Haftpflicht zahlt ja auch wenn ich als Fußgänger ein Auto unabsichtlich beschädige.

Viel Erfolg

Danke für deine Antwort. Die Haftpflichtversicherung des Freundes verweist auf die Vollkasko des Kfz. Verstehe ich jedoch nicht...