Zahlt Privathaftpflicht die Selbstbeteiligung bei Mietwagen (Fremdverschulden)?
Werte Community,
der Sachverhalt zur Frage stellt sich wie folgt dar: Tagesausflug mit Freunden. Hierfür habe ich ein Wagen (Kleintransporter für bis zu 9 Personen) angemietet (Vollkasko mit SB i.H.v. 1.050 Euro). Bei der Ankunft (Wagen stand, Motor lief) bin ich zusammen mit einem Freund, der mit mir auf dem Doppel-Beifahrersitz saß (Fahrer blieb im Wagen), ausgestiegen, um nach einer geeigneten Parkmöglichkeit zu suchen. Da mein Sozius seine Jacke mitnehmen wollte, hat er die hintere Schiebetür geöffnet (ggfs. etwas ruckartig), die dabei leider aus der oberen Verankerung gesprungen ist.
Ende der Geschichte: Schaden i.H.v. 1.800 Euro; Vollkasko greift bei SB i.H.v. 1.050 Euro und ich bleibe auf den Kosten der SB sitzen... Ist nicht die Privathaftpflicht des Türe-öffnenden Freundes für die Übernahme der SB zu greifen?
7 Antworten
Erstens ist das meiner Ansicht nach kein UNFALL-Ereignis welches die Vollkasko betrifft; wenn überhaupt wäre es ein Betriebsschaden.
Zweitens sehe ich gar kein schuldhaftes Handeln des Schiebetür-Öffnenden!
Was drittens dazu führt, dass man sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Inanspruchnahme durch den Vermieter wehren sollte!!
Ich bin zwar kein Versicherungsexperte- meines Wissens schließen die Privathaftpflichten die Dinge, die sich um den Betrieb eines KfZ handeln bzw. die Dinge die durch andere Versicherungsarten (wie Kasko) geregelt werden könnten aus. Davon abgesehen frage ich mich, wie durch ein zu schnelles Öffnen einer Schiebetür solch eine Schadenssumme entstehen kann- ggf. könnte man hier auch einen technischen Defekt am Fahrzeug deklarieren oder generell die Schadenshöhe in Zweifel ziehen.
Da mein Sozius seine Jacke mitnehmen wollte, hat er die hintere Schiebetür geöffnet (ggfs. etwas ruckartig), die dabei leider aus der oberen Verankerung gesprungen ist.
Dass dies ein Verschulden des Freundes ist, möchte ich mal bezweifeln. Meiner Meinung handelt es sich hier um einen Schaden durch fehlerhaften Einbau der Schiebetür, der nicht vom Mieter zu erstatten ist.
Was meint denn der Kfz-Sachverständige hier zu ?
Ich würde hierzu einen Anwalt beauftragen, die Sache zu klären.
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Eine ähnliche Geschichte ist mir auch schon mal bei einem Leihwagen vor Jahren passiert - Opel Vectra - als ich aussteigen wollte fiel die Fahrertür aus der Verankerung auf den Boden. Der Autoverleih hat ohne Worten die Kosten voll übernommen - und ich bekam ein anderes Fahrzeug.
Das ist ein Betriebsschaden. Die private Haftpflichtversicherung schließt so gut wie alle Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ aus.
Kannst du unter "Benzinklausel" nachlesen.
Der Leihwagenfirma und der Vollkaskoversicherung ist das egal. Du kannst aber den Mitfahrer privat in Anspruch nehmen.
Ich würde es über die Privathaftpflichtversicherung des Freundes versuchen. Der Hergang muss halt eindeutig klar werden, dass es der zu hohe Energieeinsatz des Freundes war, der die Tür beschädigt hat. Er wollte sich beeilen oder war aufgeregt, es war bestimmt kein Vorsatz.
Die private Haftpflicht zahlt ja auch wenn ich als Fußgänger ein Auto unabsichtlich beschädige.
Viel Erfolg