Zahlt Handy-Versicherung nicht bei Vorschaden?

3 Antworten

Natürlich kannst du nicht ein Gerät versichern, das bereits beschädigt ist.

Wenn du diesen Vorschaden "vergessen" hast anzugeben, wirst du auch deinen bisher gezahlten Beitrag wahrscheinlich nicht erstattet bekommen.

das Handy ist mir tatsächlich hingefallen.

Wenn ich die Versicherung wäre, würde ich aufgrund dieser Aussage von einem unsachgemäßen Gebrauch ausgehen und die Schadenübernahme wegen Eigenverschulden ablehnen.

Konkret könnte man aber nur eine Aussage treffen, wenn der Versicherungsvertrag in allen Details bekannt wäre. Du verschweigst aber, gegen welche Schäden du dein Handy versichert hast.


vermutlich müßte für die Reparatur des Vorschadens auch das Display komplett getauscht werden. Insofern ist ja jetzt kein zusätzlicher Schaden entstanden. Wie sollte man das denn sonst abgrenzen? Sollte die Versicherung jetzt 1/4 der Reparaturkosten übernehmen, weil ja 3/4 des Displays noch unbeschädigt sind, natürlich abzüglich des Vorschadens von 5% des Displays?