Zahlt Handy-Versicherung nicht bei Vorschaden?
Hallo liebe Community. Ich habe mein Handy über eine Handy-Versicherung versichern lassen, nachdem das Gerät eine leichte Macke am Display bekommen hat (ein kleiner schwarzer Punkt an der kante des Gerätes). Bei Versicherungsbeginn musste ich ein Foto von Handy mit einem Spiegel machen. Nun ist der Ernstfall eingetreten und das Handy ist mir tatsächlich hingefallen. Dabei ist das Display gebrochen und ca. 1/4 des Bildschirms ist schwarz. Nun, Monate nach Abschluss der Versicherung möchte diese nicht zahlen mit der Begründung, dass das Gerät einen Vorschaden hat, als Beweis dient das Foto, welches bei Vertragsabschluss übermittelt wurde. Der neue Schaden ist jedoch nachweislich (auf dem Foto ist das Display komplett funktionsfähig, außer dieser kleine schwarze Punkt, nun ist wie gesagt 1/4 des Bildschirms, an einer ganz anderen Stelle, schwarz) ein neuer, vom alten Schaden komplett unabhängiger Schaden. Egal ob er da war oder nicht, macht das eigentlich kein Unterschied. Kann es sein, dass man monatlich seinen Beitrag zahlt, sie das Foto komplett ignorieren, und erst im Schadensfall sagen, dass die komplette Versicherung unnötig war? Wie soll ich vorgehen? Bin ich um Recht? Wie ist die Gesetzeslage? Kann ich die Versicherung im schlimmsten Fall verklagen? Wie läuft das konkret ab? Geht man zur Polizei?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Die Reparatur des Displays kostet 330€, für einen Studenten unbezahlbar :)
Lg
3 Antworten
Natürlich kannst du nicht ein Gerät versichern, das bereits beschädigt ist.
Wenn du diesen Vorschaden "vergessen" hast anzugeben, wirst du auch deinen bisher gezahlten Beitrag wahrscheinlich nicht erstattet bekommen.
das Handy ist mir tatsächlich hingefallen.
Wenn ich die Versicherung wäre, würde ich aufgrund dieser Aussage von einem unsachgemäßen Gebrauch ausgehen und die Schadenübernahme wegen Eigenverschulden ablehnen.
Konkret könnte man aber nur eine Aussage treffen, wenn der Versicherungsvertrag in allen Details bekannt wäre. Du verschweigst aber, gegen welche Schäden du dein Handy versichert hast.
vermutlich müßte für die Reparatur des Vorschadens auch das Display komplett getauscht werden. Insofern ist ja jetzt kein zusätzlicher Schaden entstanden. Wie sollte man das denn sonst abgrenzen? Sollte die Versicherung jetzt 1/4 der Reparaturkosten übernehmen, weil ja 3/4 des Displays noch unbeschädigt sind, natürlich abzüglich des Vorschadens von 5% des Displays?