Zahlt eine Gebäudeversicherung auch für defekte Abflussleitungen?

5 Antworten

Nochmal zur Klärung:

Es handelt sich um eure Abwasserleitung, die aber auch über das Nachbargrundstück verläuft? Der Nachbar hat aber nichts mit dieser Leitung zu tun?

Der Schaden selbst ist auf dem Grundstück des Nachbarn entstanden, oder?

Da solltest du zuerst mal bei deine Wohngebäudeversicherung nachfragen, inwieweit dort Bruchschäden an Leitungen außerhalb eures Grundstücks überhaupt mit versichert sind.

Weiterhin müsste geprüft werden, ob eventuell die Pflasterarbeiten des Nachbarn für den Schaden verantwortlich sind.. dann ist er nämlich zur Verantwortung zu ziehen (bzw. die ausführende Firma).

Ja, das ist nur unsere Leitung. Der Nachbar hatte sich vor Jahren eine neue,eigene gelegt. Die Abwasserleitung ist ca. 1,0m im Boden. Kann diese trotzdem beim Pflastern beschädigt werden?

@Tippelbruder

Keine Ahnung.. ich bin kein Handwerker :-)

@kim294

Danke!

Wie ich sehe, bist du doch Versicherungsprofi. Das Problem ist halt, dass der Schaden ausserhalb von unserem Grundstück liegt.

Ob deine Wohngebäudeversicherung zur Regulierung verpflichtet ist, kann erst beantwortet werden nachdem der bestehende Vertrag gesichtet  wurde.

Versicherungen unterscheiden bei Zu- bzw. Abwasserleitungen,ob sie innerhalb oder außerhalb des Gebäudes aber auch innerhalb oder außerhalb des eigenen Grundstückes liegen. Auch werden die Versicherungssummen meist auf eine Höchstgrenze gesetzt.

Frage:

Wirst Du von einem Versicherungsmakler oder einem Ausschließlichkeits-Vermittler betreut?

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, so ein Zusatzbaustein wurde extra vereinbart. Frage doch einfach mal nach, denn die wollen doch sowieso die Schadenmeldung zeitnah haben, oder? Vielleicht gibt es ja auch einen Altvertrag, wo dieser Baustein vorhanden ist.

Da wir deinen Tarif nicht kennen ist eine Antwort nicht möglich.

Bei den meisten Wohngebäudeversicherungen endet die Erstattung von Schäden an der Grundstücksgrenze.

Da hilft dir nur eins, den Vermittler anrufen.

Gruß A.

Wenn der Schaden durch die Veränderungen und neue Verdichtung des Bodenbelags durch den Nachbarn entstanden ist, zahlt dessen Haftpflicht...

So wie ich es verstanden habe, ist der Schaden doch beim Nachbarn entstanden. Dann zahlt dessen Haftpflicht nicht.

Wir haben das Haus vor fünf Jahren gekauft und 3-4 mal im Jahr eine Verstopfung der Grundleitung gehabt. Das Problem bestand schon immer. Nur ist jetzt endgültig Schluss

Kannst Du dies auch noch begründen. Ich kann kein Verschulden des Nachbarn erkennen.