Zahlt die Versicherung das den

8 Antworten

Wenn die Antenne mitgenommen wurde handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Diebstahlschaden der über die Teilkasko ersetzt weird. Macht aber i.d.R. nur Sinn wenn keine SB vereinbart ist. Wenn die Antenne noch dran - nur abgeknickt - ist, handelt es sich um einen Vollkaskoschaden. Eine Meldung macht hier wg. SB und SF-Rückstufung absolut keinen Sinn; es muss sich aber um eine mut- oder böswillige Handlung gehandelt haben.

Es gibt zwei Möglichkeiten: 1.: Du machst nichts und fährst weiter mit abgebrochener Antenne (nur erlaubt, wenn
dadurch keine Verletzungsgefahr besteht), oder 2.: Du ersetzt (oder lässt ersetzen) die abgebrochene Antenne durch eine, die noch intakt ist.

Eine Versicherung kannst Du in dem vorliegenden Fall nicht in Anspruch nehmen.

Wenn die Antenne nur abgeknickt ist , ist es Vandalismus. Teilkasko zahlt nicht. Wenn der Antennenstab geklaut wurde, zahlt die Teilkaskoversicherung da es ein Diebstahl ist. So wurde es mir von meiner Versicherung erklärt.

Wenn die Antenne nur abgebrochen ist, handelt es ich um Vandalismus. Dieser ist über die Vollkasko abgedeckt, falls vorhanden. Da ist aber in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart und man wird auch zurückgestuft, sofern kein Rabattschutz gegen Beitragszuschlag vereinbart wurde.

Das ganze natürlich nur, sofern du es nicht selbst gewesen bist, der die Antenne geköpft hat.

Und eine polizeiliche Meldung wird dann auch gegebenenfalls verlangt.

Eine abgebrochene Antenne ist nicht automatisch ein Beweis für das Vorliegen von Vandalismus. Sie könnte ja auch abgebrochen sein, als versehentlich beim Spiel ein Ball dagegen prallte - das ist ja dann zweifelsfrei kein Vandalismus!

@suzisorglos

Gut, dann ist es halt eine "mut- oder böswillige Handlung" einer dritten Person.

Ist gleichzusetzen mit einem Parkrempler, bei dem sich der Verursacher entfernt.. das ist dann ja auch ein Vollkaskoschaden.

Da man hier alleine aus dieser Frage nicht rauslesen kann, ob die Antenne zum Beispiel mutwillig abgebrochen wurde oder beim Ballspielen beschädigt wurde, sehe ich es so.

Anzeige wegen Vandalismus. Falls du eine Teilkaskoversicherung hast (möglichst ohne Selbstbeteiligung) kannst du es deiner Versicherung melden.

Die Teilkasko zahlt nicht bei Vandalismus. Da wäre die Vollkasko zuständig.

@kim294

Doch ! (hat sie zumindest bei mir) :)

@jamesbu

Stimmt, melden kann er es.