Zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Schaden an überlassenem Laptop?

5 Antworten

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charles hat recht, Schäden die im Augenblick beruflicher Tätigkeit verursacht werden sind nicht mitversichert.

Das Laptop ist über Deine Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch/Diebstahl und ggfls. Überspannung mitversichert.

Hier liegt jedoch ein Versicherungsfall Tochter vor, sodas die Hausrat eindeutig nicht zuständig ist.

Den Ausschluss für den beruflichen Bereich hat mehrere Gründe. Welcher Elektriker würde an einem 100.000,00 € Schaltschrank arbeiten, wenn er dafür gerade zu stehen hätte? Niemand. Kaputtgegangene Gegenstände auf der Arbeit würden einfach über die Haftpflicht der Mitarbeiter abgewickelt, sodas das sogenannte kaufmännische Risiko, das jeder Unternehmer eingeht, auf die Privathaftpflicht der Mitarbeiter teilweise ausgelagert würde. Die Folge wäre, das die Beiträge nicht mehr zu bezahlen wären. Aus diesem Grund gibt es im Bereich gewerbliche Versicherungen ausreichend Möglichkeiten, die der Unternehmer nur nutzen muss. Unterlässt er das, trägt er das Risiko. Hat ihm das niemand gesagt, hat er einen schlechten Versicherungsberater.

Ein Unternehmen, das Laptops zur Arbeit zur Verfügung stellt hat die Möglichkeit eine sogeannte Elektronikversicherung für alle ihre Geräte abzuschliessen. Bitte durch den Arbeitgeber prüfen, ob eine solche besteht. Eine solche Versicherung wird auch Allgefahrenversicherung genannt, weil es weder eine Rolle spielt, wers kaputt gemacht hat, noch wodurch. Also falschbedienen, Sabotage oder fallen lassen durch Dich sind mitversichert.

Ein Arbeitgeber kann unter gewissen Bedingungen Schadenersatz von seinem Mitarbeiter verlangen. Dieser ist aber meistens vor Gericht maximiert auf 1-2 Monatsnettogehälter und zweitens muss es sich bei dem Verschulden um Grobe Fahrlässigkeit handeln.

Beispiel: Eine Vertreterin tankt ihren Diesel-Dienst-PKW mit Benzin (weil ihr Privatfahrzeug Benzin benötigt). Nach wenigen Kilometern gibt der Motor den Geist auf. Hier liegt lt. einigen Gerichtsurteilen Grobe Fahrlässigkeit vor und das Unternehmen kann einen Teil der Kosten von ihr Verlangen.

Wenn Du von Deinem Arbeitgeber angehalten bist, zu Hause zu arbeiten, ist es nicht grob Fahrlässig, wenn die Tochter des Weges kommt und ein Getränk verschüttet. Grob Fahrlässig der Definition nach ist es, wenn man eine Gefahr sieht, diese aber billigend in Kauf nimmt, nach dem Motto, wird schon nichts passieren. Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Höchstens eine leichte Fahrlässigkeit, die dir aber nicht angelastet werden kann.

Dein Arbeitgeber, oder die abgeschlossenen Elektronikversicherung kommen für den Schaden auf. Sollte er keine haben, sollte man das Unternehmensintern mal besprechen für die Zukunft. Der Beitrag liegt zwischen 10- und 30 € im Monat pro Gerät ca.

Ja, das stimmt. Außerdem sind Kinder bis 7 Jahren nicht deliktfähig. Das Geist, auch wenn das Laptop einem Dritten gehören würde und es wäre nicht geliehen oder überlassen, wäre nach BGB die Versicherung von der Leistung befreit.

Bei mir haben sie nur den Zeitwert ersetzt, wobei es da eine Erwachsene Person war, die den Schaden verursachte. Und was Zeitwert bei einem Computer in der heutigen Zeit bedeutet, kannst du dir ja sicher vorstellen.....
Aber ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
LG Muli

velveteen7 
Fragesteller
 28.10.2010, 07:41

Da das Laptop erst 4 Wochen alt ist, wäre ich mit dem Zeitwert schon zufrieden;)

Maultier  28.10.2010, 07:44
@velveteen7

Dann sprich mit deinem Verischerungsmenschen, wenn der gut ist, könnte es schon was werden, doch den Neupreis bekommst du bestimmt nicht.
Hast du bei deinem AG denn einen Vertrag unterzeichnet, das du den Laptop mit nach Hausen nehmen sollst/ darfst?
Ich musste einen Vertrag unterzeichnen, das ich den L., den ich auf der Arbeit benutze, mitnehmen darf.

velveteen7 
Fragesteller
 28.10.2010, 07:44
@Maultier

Ja, das ist so abgesprochen, um auch von zu Hause aus arbeiten zu können.

Maultier  28.10.2010, 07:52
@velveteen7

Dann wünsche ich dir viel Glück.
Muli

Ich denke dass die BERUFShaftpflicht sowas übernehmen muss^^ Hast Du sowas?