Wer zahlt den Schaden eines Dritten bei einem Wegeunfall?
Mein Sohn (23) ist mit dem Fahrrad von der Arbeit nach Hause gefahren und ist dabei in einem Moment der Unachtsamkeit frontal auf ein parkendes Fahrzeug aufgefahren. Beim Aufprall schlug er kopfüber in der Heckscheibe ein und das Fahrrad hat die Heckklappe beschädigt und zerkratzt. Die gesundheitlichen Schäden und die medizinische Versorgung zahlt in dem Fall die Berufsgenossenschaft. Das ist klar. Wie verhält es sich aber mit dem Schaden an dem geschädigten Fahrzeug? Zahlt das die Berufshaftpflicht-Versicherung des Arbeitgebers? Oder ist da die Privathaftpflicht zuständig? Und was ist, wenn die Privathaftpflicht nicht zahlt, weil es ein Wegeunfall ist? Im Internet findet man wiedersprüchliche Aussagen. Unter anderem habe ich in "Bußgeldkatalog 2018" das gefunden: (siehe Bild) Weiß das jemand?
4 Antworten
Den Schadensersatz muss der Schädiger tragen und das ist dein Sohn. Wenn er ein Privathaftpflichtversicherung hat, wird diese den Schaden zahlen.
Bei einem Wegeunfall kommt die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Allerdings übernimmt diese nur die Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf den Autounfall auf dem Arbeitsweg zurückzuführen sind.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt beim Wegeunfall somit nicht die Personen- und Sachschäden der anderen Unfallbeteiligten. Hierfür muss bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebersaufkommen.
Auch der durch einen Wegeunfall verursachte Sachschaden wird nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Diese Kosten übernimmt in der Regel die Kaskoversicherung
Was soll das, auf die eigene Frage zu antworten? Außerdem lag kein Autounfall vor...???
Das war der Artikel, den ich als Bild anhängen wollte... Nur leider klappte das nicht so wirklich und bearbeiten kann man die Frage hier ja nicht mehr.
Hoi.
Den Schaden muß der Schädiger ersetzen - hat er eine Privathaftpflichtversicherung, tritt diese ein.
Die Versicherung des Arbeitgebers könnte nur dann eintreten, wenn der Weg z.B. von der Baustelle zum Betriebshof geschehen wäre. Auf dem Nachhauseweg liegen für die Haftpflichtversicherung des Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe mehr vor.
Ciao Loki
Ich würde sagen, das es die Privathaftplichtversicherung zahlen muss.
Die Berufshaftpflich zahlt für einen Schaden, der beim Ausüben der Arbeit entsteht.