Wer zahlt den Schaden eines Dritten bei einem Wegeunfall?

4 Antworten

Den Schadensersatz muss der Schädiger tragen und das ist dein Sohn. Wenn er ein Privathaftpflichtversicherung hat, wird diese den Schaden zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei einem Wegeunfall kommt die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Allerdings übernimmt diese nur die Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf den Autounfall auf dem Arbeitsweg zurückzuführen sind.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt beim Wegeunfall somit nicht die Personen- und Sachschäden der anderen Unfallbeteiligten. Hierfür muss bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebersaufkommen.
Auch der durch einen Wegeunfall verursachte Sachschaden wird nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Diese Kosten übernimmt in der Regel die Kaskoversicherung

Was soll das, auf die eigene Frage zu antworten? Außerdem lag kein Autounfall vor...???

Das war der Artikel, den ich als Bild anhängen wollte... Nur leider klappte das nicht so wirklich und bearbeiten kann man die Frage hier ja nicht mehr.

Hoi.

Den Schaden muß der Schädiger ersetzen - hat er eine Privathaftpflichtversicherung, tritt diese ein.

Die Versicherung des Arbeitgebers könnte nur dann eintreten, wenn der Weg z.B. von der Baustelle zum Betriebshof geschehen wäre. Auf dem Nachhauseweg liegen für die Haftpflichtversicherung des Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe mehr vor.

Ciao Loki

Ich würde sagen, das es die Privathaftplichtversicherung zahlen muss.

Die Berufshaftpflich zahlt für einen Schaden, der beim Ausüben der Arbeit entsteht.