Zahlt die private Haftpflicht bei Rohrverstopfung?

13 Antworten

Gehe ggf. zu einem Rechtsanwalt und dieser wird in schönstem Juristendeutsch vom Vermieter verlangen, zu beweisen, dass die Feuchttücher von Dir sind.

Dazu könnte er z. B. DNA-Material sichern und untersuchen lassen. Schließich braucht er noch von Dir Material zum Vergleich. Es liegt an Dir, ob Du das liefern willst oder nicht. Bleibst Du bei Deinem Standpunkt, dass die Tücher nicht von Dir sind, wird es der Vermieter sehr schwer haben, Dir teures Fehlverhalten nachzuweisen.

Den Anwalt kann man sich sparen, wenn man seine Privathaftpflicht informiert. Die haben eine Rechtsabteilung um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Kann sich der Vermieter mit denen rumschlagen und er Mieter lehnt sich zurück, nachdem er seinen Schaden eingereicht hat.

Wieso sollte hier die eigene Privathaftpflicht-Versicherung eintreten?

Die reguliert nur Schäden, die man anderen zugefügt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, hier wurde dem Vermieter ein Schaden zugefügt.

Die reguliert nur Schäden, die man anderen zugefügt hat.

Nein, die Aufgabe der Haftpflicht ist es

  • zu prüfen und dann zu entscheiden ob
  • ein nicht vorsätzlich aber schuldhaft herbeigeführter Schaden durch die versicherte Person vorliegt und diesen zu bezahlen
  • gegen die versicherte Person eine Forderung geltend gemacht wird, welche diese nicht schuldhaft zu vertreten hat und diese auch gerichtlich abzuwehren.

Egal wie man es dreht und wendet der Versicherer muss, Vorsatz außen vor, die versicherte Person schadlos stellen.

Vgl. §§ 100 VVG i.V.m. Muster-AHB GdV 2016

Der geschädigte Dritte wäre hier der Eigentümer des Gebäudes.

Wie liegen meine Chancen aus dieser Problematik, welche ich wirklich nicht verursacht habe wieder rauszukommen?

Glaubst du hier sind Hellseher am Start?

Du schilderst der Haftpflicht die Sachlage und die wird dann möglicherweise einen Gutachter schicken und anschließend entscheiden ob sie zahlen oder abwehren soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Unwahrscheinlich - Haftpflichtversicherung zahlen üblicherweise bei geliehenen gemieteten Sachen.

Mietsachschäden an der Mietwohnung sind schon seit Jahrzehnten standardmäßig in der PHV versichert.

...oder auch bei Mietsachschäden!

Wenn die Verstopfung ausschließlich vom vorigen Mieter gewesen wäre, hätte sie sich ja längst vorher bemerkbar gemacht.

Du hättest deine private Haftpflicht sofort einschalten müssen. Sie wirkt ja auch als passive Rechtsschutzversicherung um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.