Verstopfte Toilette! Kommt dafür die private Haftpflichtversicherung auf?

6 Antworten

ja, bleibt ihr

Dass es bei einer Toilette aus völlig unerfindlichen Gründen mal zu einer Verstopfung kommen kann, ist ziemlich normal.

Sofern nichts in der Toilette war, was da nicht rein gehört, ist die Rohrreinigung eine Instandsetzungsmaßnahme, die der Vermieter durchzuführen und auch zu bezahlen hat.

War ein Gegenstand schuld, der von Euch unzulässigerweise auf diesem Weg entsorgt wurde, wäre es von Euch zu bezahlen. Die Haftpflichtversicherung würde nur dann eintreten, wenn durch diese Art der Verstopfung ein Schaden am Eigentum des Vermieters entstanden wäre. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.

Ihr habt den Klempner beauftragt, also müsst Ihr auch erst mal die Rechnung bezahlen. Es macht aber schon Sinn, den Vermieter darauf anzusprechen und ihn zu bitten, die Bezahlung der Rechnung zu übernehmen.

Aus meiner Vermietersicht:

Hätte ein Mieter sich so, wie Ihr, selbst um die Sch... gekümmert und das Rohr ist jetzt wieder sauber für die nächsten Jahre, wäre ich schon so großzügig und würde die Rechnung übernehmen. Natürlich nur, wenn auch sonst die Beziehung Mieter-Vermieter in Ordnun wäre.

Ja bleibt ihr

Da ihr hier keinen fremden Dritten Geschädigt habt, reguliert auch die Haftpflicht nichts. Die würde dann bezahlen, wenn ihr die Verstopfung verschuldet hättet.

Aus Verzweiflung haben wir dann einen Klempner / Abwassertechnik gerufen, allerdings vorab nicht versucht den Vermieter zu erreichen.

Das war halt der Fehler. Ihr hättet den Vermieter auffordern müssen die Verstopfung zu beseitigen.

Nun habt ihr die Handwerker bestellt und müsst die auch bezahlen. Ihr könnt gern versuchen das Geld vom Vermieter zurückzubekommen (der hätte das ja eigentlich beauftragen und bezahlen müssen), aber wenn der sich weigert wirds halt stressig, wenn erst ein Anwalt ran muss...

Sorry, war der falsche Button! Vielen Dank für die hilfreiche Auskunft! Das habe ich mir schon gedacht. beim nächsten Mal weiß man es besser und lernt aus den Fehlern! ;)

die haftpflicht springt immer dann ein, wenn du einen schaden verursacht hast. da aber hier kein verursacher festzustellen ist, bleibst du wohl auf den kosten sitzen.

Aber nur dann, wenn Du den Schaden bei anderen verursacht hast. Wenn Du Dir selbst geschadet hast, zahlt die Haftpflicht nicht. Sprich: Wenn Dir ein Glas in Deinem eigenen Haushalt herunterfällt, greift keine Versicherung.