WC-Becken in der Mietwohnung kaputt. Wer zahlt?

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Nein, Versicherungen greifen nicht für Schäden, die durch "normalen" Gebrauch entstanden sind. Natürlich ist hier auch die Verursachung zu klären. Materialermüdung steht im Regelfall ja im engen Zusammenhang mit dem Alter des WC's. Sollte der Vermieter allerdings eine Kostenübernahme ablehnen, müßtest Du maximal den Zeitwert ersetzen, den Rest muß er sowieso beisteuern.

ähm - er schreibt doch ich(Vermieter). So unkonzentriert heute???

@Tabaluga1961

Und am Anfang "In meinem gemieteten Bad..." Aus dem Text ergibt sich für, daß er Mieter und nicht Vermieter ist.

@skyfly71

Mist...ich hätte schreiben sollen "ich oder mein vermieter" so ist es tatsächlich mißverständlich...sorry

Das musst Du schon selbst bezahlen - oder Dein Mieter (bei dessen Verschulden)

Bei unklaren Sachverhältnissen bleibst du auf den Kosten sitzen da ein Mangel vorliegt dieser jedoch nicht eindeutig durch einen Versicherungsfall begründet ist. Somit wird dir die Versicherung keinen Ersatz zahlen.

Wenn der Mieter jedoch durch ein Fehlverhalten oder unglückliche Umstände die Beschädigung zu verantworten hat, kann dieser über seine Versicherung einen Ersatz bekommen.

was soll die Versicherung denn sonst noch alles bezahlen????? Kopfschüttel. Reicht es nicht, dass diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. 1. Hausrat greift nur bei Schäden in der bewohnten Wohnung - nicht bei vermieteten Wohnungen. 2. Haftpflicht greift nur bei Schäden, die man jemanden zufügt. 3. Steigen die Beiträge der Versicherung bei übermäßigem Schadensverlauf.

So wie dieser Fall geschildert ist, dürfte ein Spannungsriss die Ursache sein. Dieser kann bereits nur durch Benützen, Daraufsetzen erfolgen. Somit dürfte es sich um eine VM- Sache handeln. Ein VS-Fall ist das nicht, aber eine abschreibungsfähige Reparatur.