Laminat in Küche aufgequollen. Welche Versicherung ist zuständig?
Hallo zusammen,
leider hat sich eine Schelle am Ablauf meines Geschirrspülers gelöst und es ist Wasser ausgetreten. Ich habe es zwar relativ schnell bemerkt, aber leider ist das Laminat schon aufgequollen. Könnt ihr mir sagen, ob das die Haftpflicht, Hausratsversicherung oder Gebäudeversicherung den Handwerker und das Laminat zahlt? Leider muss ich noch klären, ob das Laminat mir oder dem Vermieter gehört, daher wäre eine Antwort für beide Fälle wichtig.
Lieben Dank Martin
7 Antworten
Eine Immobilienversicherung deckt in der Regel einen Leitungswasserschaden und seine Folgen. Unerklärlich bleibt, warum du nicht weißt, wem das beschädigte Laminat gehört.
Als Mieter hast du eine Sorgfalts- und Schadensminimierungspflicht. Wenn die Immobilienversicherung den Schaden begutachtet und reguliert, könnte sie dir eine Mitschuld am Schaden anhängen. Darum empfehle ich dir, deine Haftpflichtversicherung vom möglichen Schaden in Kenntnis zu setzen.
Falls du inzwischen festgestellt hast, dass das Laminat dein Eigentum ist, kann auch hier die Immobilienversicherung des Vermieters herangezogen werden ohne Versprechen meinerseits, dass dir der volle Schaden ersetzt wird.
Bisher bleibt ungeklärt, ob der Fehler sich im System des Geschirrspülers oder in der Abwasserleitung nach dem Geschirrspüler befindet. Dann wäre noch zu klären, wem der Geschirrspüler gehört : Vermieter oder Mieter?
Bisher bleibt ungeklärt, ob der Fehler sich im System des Geschirrspülers oder in der Abwasserleitung nach dem Geschirrspüler befindet.
Der Fallschilderung nach "hat sich eine Schelle am Ablauf meines Geschirrspülers gelöst".
Dann wäre noch zu klären, wem der Geschirrspüler gehört : Vermieter oder Mieter?
Inwiefern verändert das Eigentumsverhältnis eine Schadenersatzpflicht des Verursachers?
Der Begriff "Ablauf" kann weitgefasst für den Stutzen der Abwasserleitung je nach Verlegung aber auch für den ABLAUFschlauch des Geschirrspülers gelten. Ob der Fragende für das Lösen der Schelle (die sich gelöst hat) verantwortlich ist, hängt von de Gegebenheiten der Installation ab. Wenn hier eine Einbauküche mit Geschirrspüler vom Vermieter übergeben wurde, dann ist schon relevant, wer der Eigentümer ist. Der Schaden kann durch unsachgemäße Installation des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sein.
Wurde das Laminat von Dir auf eigene Kosten und eigene Gefahr eingebracht, ist es über Deine Hausratversicherung versichert. Hat der Vermieter das Laminateingebracht und trägt hierfür die Gefahr, dann ist es über die Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Entgene manch anderer rechtsirriger Auffassung gilt vielmehr:
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Für einen Wasserschaden nach der vermieterseitigen Wasserinstallation kommst du als Mieter bzw. deine Privathaftpflichtversicherung auf.
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In jedem Fall bist du aus Rechtsgrund Schadensminderungspflicht verpflichte, zur Vermeidung vom Schimmelbefall das Laminat aufzunehmen und nach vollständiger Durchtrocknung des Bodens erneut (zu) verlegen (zu lassen).
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Sofern im Mietvertrg nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist der besichtigte und/oder bei Mietbeginn vorhandene Bodenbelag mitvermietet und steht im Eigentum des Vermieters. Daher wäre er in gleicher Qualität, Güte und Farbstellung von dir zu ersetzen.
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Der Schadensersatzanspruch des Vermieters bezieht sich auf den Zeitwert. Sofern du innerhalb der üblichen Nutzungsdauer von 10 jahren ausziehst, kannst du die Wertdifferenz des neuen zu dem vorhanden, beschädigten Belag anteilig ersetzt verlangen.
G imager761
Die Reihung deiner Feststellungen ist auf Vermutungen aufgebaut. Der Fragende muss sich in einem erweiterten Kommentar noch äußern.
Dein Laminat > Deine Hausratversicherung Vermieters Laminat > seine Gebäudeversicherung Schelle kurz vorher angebracht > der Handwerker
Die Hausrat Versicherung müsste eigentlich bezahlen laut Anwalt.
Trotz anwaltlichen Hinweises bleibt mir das unerklärlich.
Richtig. Nur ist ein Schaden durch Wasseraustritt am Ablauf einer Spülmaschine vor Übergang zum Abwassersystem regelmäßig gerade kein Leitungswasserschaden. Die Gebäudeversicherung zahlt üblicherweise nur bei Schäden (Rohrbruch) im Zulauf- respektive im fixierten Ablaufbereich, aber gerade nicht bei Wasseraustritt an Geräten.
Das ist allerdings sehr wahr.
Das muss er ohnehin, denn wenn der Ablaufschlauch der Spülmaschine sich gelöst hat, handelt es sich ggfs. sogar um grobe Fahrlässigkeit. Da bleibt dann nur zu hoffen, dass die PHV das abdeckt.