arbeitslos-wie gross darf die wohnung sein?

9 Antworten

kommt auch auf den mietspiegel in deiner stadt an. wieviel zaholst du an miete? und wie hoch der mietpreis pro qm ist (also in deiner stadt) daran orientiert sich das aa

Das AA (die ArbeitsAgentur) hat mit der Miete nix am Hut.

@Regenmacher

komisch wer dann?

dann versteh ich net wer bei den meisten meienr patienten die miete zahlt

Die Grösse der Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle sondern die Kosten!

BSP: Die ARGE kann niemanden zwingen in einer 1 Zimmer Wohnung zu Leben die 50 qm hat und teurer ist als eine 2 Zimmer Wohnung mit 48 qm die günsiger ist! Googelt mal folgendes nach: da lebt eine Frau alleine in einer 6 Zimmer Wohnung-Die ARGE sagte sie müsse ausziehen. Sie ging vor Gericht und bekam Recht! Sie darf weiterhin dort wohnen bleiben. Nicht die Grösse spielt die Rolle sondern der Preis. Sie zahlte glaub 350 EUR Kalt. Die ARGE übernimmt bis max. 320 EUR - den rest muss sie eben selber zahlen. (Ist in Reutlingen)

Solange Du nur kurzfristig arbeitslos bist, wird sich das AA wohl nicht für die Größe Deiner Wohnung interessieren. Anders ist es bei Harz IV, lt. Gesetz stehen einer alleinstehenden Person 43 qm Wohnfläche zu, außerdem darf eine bestimmte Miethöhe nicht überschritten werden (sog. ortsüblicher Mietspiegel) Du bist in diesem Fall auf das Einsehen der Bearbeiter/in des Job-Centers angewiesen. Einen Rechtsanspruch auf 53 qm hast Du nicht.

Das Arbeitsamt/die Arbeitsagentur hat mit der Miete nichts zu tun.

Erst wenn du ALG 2 (Hartz IV) von der ARGE bekommst spielt Wohnungsgröße und Mietpreis eine Rolle.

Für Alleinstehende werden 45 qm als ausreichend angesehen.

Nach meinem Informationsstand steht einer Einzelperson ein Wohnung bis 45 qm zu. Wenn Die Wohnung nicht zu teuer ist, kann man wohnen bleiben, muss aber was darüber hinausgeht selbst finanzieren.