Miete Nachzahlung rückwirkend vom Amt übernehmen lassen?

2 Antworten

Nein, denn die Forderung ist Dir erst nach Beendigung des Leistungsbezuges nach SGB II zugegangen.

Allerdings versuchen würde ich es trotzdem, denn vermutlich haben sie damals die Mietzahlung verweigert, weil Du keinen Vertrag vorlegen konntest.

Andererseits hättest Du Dich auch früher darum kümmern müssen. Denn einen MV erhält man regelmäßig vor oder spätestens im ersten Monat, nach dem Einzug. Denn Du hast vom Vermieter ja wohl auch eine Wohnungsgeberbescheinigung erhalten.

zebra87 
Fragesteller
 29.09.2016, 20:35

Das hört sich für mich schon plausibler an. Ich werde es versuchen. 

rückwirkend macht das amt eigentlich so ziemlich überhaupt nichts. schließlich bist du meldefristen ja nicht nachgekommen.

zebra87 
Fragesteller
 29.09.2016, 20:25

Ich bin allen Meldefristen nachgekommen. das ich eine neuen job habe, wurde von mir fristgerecht gemeldet. Vertrag nachgereicht. Mein Mietvertrag habe ich aber erst zwei Monate später erhalten. Deswegen die Frage, ob Sie rückwirkend diese Kosten übernehmen. wenn sie rückwirkend geld zurückfordern können, dann werde ich rückfordernd die Miete bezahlt haben wollen. schließlich ist es in diesem Zeitraum angefallen.