Miete Nachzahlung rückwirkend vom Amt übernehmen lassen?
Liebe Comm.
ich habe eine Anliegen und ggfs. war der eine oder andere in einer ähnlichen Situation und kann mir eine Hilfe sein...
Ich habe folgendes Problem. Ich war zwei Monate beim Amt, Hartz4 bezogen. Zur gleichen Zeit bin ich in eine neue Wohnung eingezogen. Mietvertrag habe ich jedoch erst zwei Monate später erhalten, nachdem ich nun aus dem Hartz4 Programm aufgrund einer Einstellung ausgestiegen bin.
Nun habe ich eine Nachzahlung der letzten zwei Monate für die Wohnung in denen ich jedoch Hartz4 Empfänger war. Außerdem will nun Hartz4 auch Geld wieder zurück, weil im selben Monat noch Hartz4 und ersten Lohn erhalten habe.
Wird mir das Amt hier rückwirkend das Geld für die Miete zur Verfügung stellen, schließlich war ich zu diesem Zeitpunkt Hartz4 Empfänger??
Freue mich über jede hilfreiche Antwort...
Danke
2 Antworten
Nein, denn die Forderung ist Dir erst nach Beendigung des Leistungsbezuges nach SGB II zugegangen.
Allerdings versuchen würde ich es trotzdem, denn vermutlich haben sie damals die Mietzahlung verweigert, weil Du keinen Vertrag vorlegen konntest.
Andererseits hättest Du Dich auch früher darum kümmern müssen. Denn einen MV erhält man regelmäßig vor oder spätestens im ersten Monat, nach dem Einzug. Denn Du hast vom Vermieter ja wohl auch eine Wohnungsgeberbescheinigung erhalten.
Das hört sich für mich schon plausibler an. Ich werde es versuchen.
rückwirkend macht das amt eigentlich so ziemlich überhaupt nichts. schließlich bist du meldefristen ja nicht nachgekommen.
Ich bin allen Meldefristen nachgekommen. das ich eine neuen job habe, wurde von mir fristgerecht gemeldet. Vertrag nachgereicht. Mein Mietvertrag habe ich aber erst zwei Monate später erhalten. Deswegen die Frage, ob Sie rückwirkend diese Kosten übernehmen. wenn sie rückwirkend geld zurückfordern können, dann werde ich rückfordernd die Miete bezahlt haben wollen. schließlich ist es in diesem Zeitraum angefallen.