Betriebskostenabrechnung um 400euro gestiegen zum Vorjahr

8 Antworten

Kann man die Betriebskostenabrechnung anzweifeln bzw. nicht zahlen und wenn ja mit welcher Begründung?

ja - aber man muß dies auch schlüssig begründen. Daß andere Mieter weniger Nachzahlungen haben wird nicht ausreichen, zumal das Verbrauchsverhalten der anderen Mieter auch ein anderes sein kann.

Allerdings sollten die unstrittigen Betriebskosten umgehend bezahlt werden.

ich nehme mal stark an das er das geld nun auf diesem wege wieder reinbkommen möchte....mhh

auch dies wäre zunächst nur eine Vermutung, die Du vorerst nicht beweisen kannst. Aber der Vermieter ist verpflichtet Dir Einsicht in seine Belege zu geben - allerdings muß er Dir keine Fotokopien überlassen.

die miete um 50,-€ gekürzt.

wenn Du da nur nicht zuviel gekürzt hast.

Aber falls die hohe Nachzahlung tatsächlich von dem einen undichten Fenster resultiert mußt Du den Mehrbetrag genau beziffern.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/mietminderungstabelle-fenster-technische-sanitaere-einrichtungen.html

Also eine Betriebskostenabrechnung bezieht sich zu einem guten Teil auf den tatsächlich gemessenen Verbrauch (da gibt es jede Menge Urteile zu, wie viel Prozent maximal nach Wohnfläche aufgeteilt werden dürfen, einfach mal googeln).

Ansonsten bleibt dir wohl nur, die Abrechnung, speziell Zählerstände, zu prüfen und mit deiner Abrechnung zu vergleichen. Außerdem mit der Abrechnung vom Vorjahr vergleichen. Wenn du tatsächlich mehr verbraucht hast kannst du gar nix anfechten, wenn die Werte im Vergleich zur Ablesung nicht plausibel sind dann kannst du mit der Begründung anfechten. Und wenn der Hausmeister plötzlich das Zehnfache verlangt kann man sich dagegen auch wehren. Aber nur, wenn du bei einem Posten tatsächlich eine Unregelmäßigkeit feststellst, nicht mit der Begründung, dass dein Nachbar doch auch nicht so viel nachzahlen muss.

Nein, eine solche Spanne gibt es nicht, und der Unterschied kann sich aus unterschiedlichen Vorauszahlungen ergeben. Anzweifeln kann man die, aber nicht mit der Begründung, dass einem der Betrag zu hoch ist...

Hier wäre eine Einsichtnahme in die Originalrechnungsbelege sinnvoll um zu prüfen, ob all das was berechnet wird, so auch kostenmäßig tatsächlich angefallen ist. Du hast 12 Monate nach Erhalt Einspruchsrecht.

Gibt es da nicht eine Spanne um wieviel im Gegensatz zum Vorjahr die Betriebskosten sein dürfen?

Nein, gibt es nicht,

Zahlen nicht alle Mieter "relativ" gleich viel Betriebskosten? Also ein Unterschied von 80-100 Euro wäre ja irgendwie nachvollziehbar aber 300€ unterschied ist doch schon viel.

Nein, weil die Wohnungen oft unterschiedlich groß sind und auch das Heizverhalten und der Wasserverbrauch auch unterschiedlich ist.

Letzte Frage: Kann man die Betriebskostenabrechnung anzweifeln bzw. nicht zahlen und wenn ja mit welcher Begründung?

Man kann sich die Belege zeigen lassen bzw. Akteneinsicht verlangen und die Abrechnung überprüfen lasssen.