Bafög Formblatt 1, Zeile 70 (BWZ) falsch eingetragen?

1 Antwort

Du sollst das Einkommen angeben, was du schätzt, dass du es in den 12 Monaten von 08/2018 bis 07/2019 verdienen wirst. Du musst den Antrag 1x im Jahr stellen, also alle 12 Monate, wenn der BWZ eben dann 07/2019 enden wird. Dann wird nochmal alles neu berechnet für die Zeit 08/2019 bis 07/2020 und du musst alles nochmal neu einreichen.

Welchen Betrag hast du denn da reingeschrieben?

Achso alles klar. Ich werde in der Ausbildung nicht bezahlt, da es schulisch ist. Also habe ich nichts rein geschrieben. Wie es mit dem Praktikum ist weiß ich noch nicht.

@Katyperryy54

Da werden auch dann eher Nebenjobs reingeschrieben. Wenn du einen Nebenjob findest und Geld verdienst, musst du das sofort angeben.

Bei einem Pflichtpraktkum gibt es keinen Freibetrag und es wird alles zu 100% angerechnet.